Nachtbetrieb am Frankfurter Flughafen

Am Frankfurter Flughafen darf es ab Ende Oktober zwischen 23 und 5 Uhr vorerst keine Nachtflüge geben. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof überraschend beschlossen.

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VGH stoppt vorerst Nachtflüge in Frankfurt

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Nach Eilanträgen, die Anwohner aus Rüsselsheim und Offenbach im August und September stellten, dürfen am gesamten Frankfurter Flughafen vorerst keine Nachtflüge starten und landen. Dieses Nachtflugverbot gilt nach Angaben von Flughafenbetreiber Fraport mit Beginn des Winterflugplans am 30. Oktober. Betroffen sind pro Nacht bis zu 17 geplante Starts und Landungen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. 

Der überraschende Beschluss vom Montag wurde am Dienstagmittag vom VGH veröffentlicht. Er behält nach Angaben des Vorsitzenden Richters so lange Gültigkeit, bis das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein endgültiges, rechtskräftiges Urteil zum Nachtflugverbot gesprochen hat. Mit diesem Urteil rechne man Anfang 2012.

Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss besteht nicht, stellte der Vorsitzende Richter des zuständigen 11. Senats, Günter Apell, am Dienstag klar: "Das ist unanfechtbar." Weder das Land Hessen noch der Flughafenbetreiber Fraport haben damit die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen. 

Ursprünglich 17 Nachtflüge geplant 

Die Anwohner aus Rüsselsheim und Offenbach hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen-Ausbau geklagt. Dieser sieht unter anderem die bis zu 17 Ausnahmen vom Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr vor. Im Winterflugplan, der ab Ende Oktober gelten soll, waren nach Angaben des Flughafenbetreibers Fraport durchschnittlich 14,2 Starts und Landungen vorgesehen. 

Vor allem die Luftfrachtunternehmen sind gegen ein völliges Nachtflugverbot an Deutschlands größtem Flughafen. Die Lufthansa etwa hatte stets argumentiert, sie könne auf die Nachtflüge an ihrem Heimatstandort nicht verzichten. Die Anwohner wollen mit ihren Klagen ein komplettes Nachtflugverbot durchsetzen.