Seit dem Wochenende gelten in mehreren Kreisen und Städten Hessens nächtliche Ausgangssperren. Ab Donnerstag kommen der Schwalm-Eder- und der Vogelsbergkreis dazu. Die Übersicht.
Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert. Eine aktuelle Übersicht über die Ausgangssperren in den verschiedenen Kreisen finden Sie hier.
Ende der weiteren InformationenDie von der Landesregierung eingeführte nächtliche Ausgangssperre für sogenannte Corona-Hotspots ist am Wochenende in mehreren Regionen in Kraft getreten. Außer in Ausnahmefällen darf niemand zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung verlassen. Im Einzelnen betroffen sind:
- Kreis Groß-Gerau: seit Freitag, 11. Dezember, bis 22. Dezember
- Main-Kinzig-Kreis: seit Freitag, 11. Dezember, bis 10. Januar
- Stadt Offenbach: seit Samstag, 12. Dezember, bis 23. Dezember
- Kreis Offenbach: seit Samstag, 12. Dezember, bis 10. Januar
- Kreis Limburg-Weilburg: seit Samstag, 12. Dezember, bis 22. Dezember
- Kreis Fulda: seit Samstag, 12. Dezember, bis 20. Dezember
- Kreis Gießen: seit Sonntag, 13. Dezember, bis 12. Januar
- Wetteraukreis: seit Dienstag, 15. Dezember, bis 24. Dezember
- Odenwaldkreis: seit Dienstag, 15. Dezember, bis 23. Dezember
- Rheingau-Taunus-Kreis: ab Mittwoch, 16. Dezember, bis 30. Dezember
- Kreis Hersfeld-Rotenburg: seit Mittwoch, 16. Dezember, bis 23. Dezember
- Schwalm-Eder-Kreis: ab Donnerstag, 17. Dezember, bis 10. Januar
- Stadt Hattersheim (Main-Taunus): seit Samstag, 12. Dezember, bis 3. Januar
- Stadt Schwalbach am Taunus (Main-Taunus): seit Mittwoch, 16. Dezember, bis 17. Januar
- Vogelsbergkreis: ab Donnerstag, 17. Dezember
Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr
Verstöße gegen eine Ausgangssperre werden als Ordnungwidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld von 200 Euro belegt, das sich bei Wiederholungstaten jeweils verdoppelt. Während des genannten Zeitraums ist der Aufenthalt grundsätzlich auch Menschen untersagt, die nicht im jeweiligen Kreis wohnen. Darüber hinaus herrscht ein ganztägiges Alkoholverbot.
Das erweiterte Eskalationsstufenkonzept des Landes sieht die verschärfte Maßnahmen dort vor, wo der Wert von wöchentlich 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern mindestens an drei Tagen hintereinander überschritten wird. Die Sperren können aufgehoben werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage lang unter 200 ist. Andernfalls können sie auch verlängert werden.
Was erlaubt ist und was nicht
Das Verlassen der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr ist nur noch aus folgenden Gründen gestattet:
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
- Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
- Begleitung Sterbender
- Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen
- Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention
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zum Video Das Wichtigste zur Ausgangssperre

Essenslieferungen seien noch erlaubt, das Abholen aber nicht, präzisierten Stadt und Kreis Offenbach ihre Regelungen. Sport treiben oder Einkaufen - mit Ausnahme von Apothekengängen - seien ebenfalls tabu. Der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie Verwandten in erster Linie (Eltern, Großeltern, aber keine Geschwister) bleibe indes erlaubt, die An- und Abreise müsse nach 21 Uhr aber auf direktem Weg erfolgen.
Der Main-Kinzig-Kreis appellierte an Einzelhändler, ihre Geschäfte bereits um 20.30 Uhr zu schließen, damit die Menschen ab 21 Uhr auch tatsächlich zu Hause seien. Die jeweiligen Ausgestaltungen der Ausgangssperre unterliegen den einzelnen Kreisen.
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Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 12.12.2020, 19.30 Uhr