Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Klage eines Unternehmers gegen Google zurückgewiesen.

Der Unternehmer wollte vor Gericht erreichen, dass bei der Eingabe seines Namens in der Internet-Suchmaschine über die Autocomplete-Funktion nicht mehr der Suchergänzungsvorschlag "bankrott" erscheinen darf. Das OLG Frankfurt urteilte am Donnerstag, die Autocomplete-Funktion enthalte keine eigenständige Behauptung. Der Nutzer wisse, dass es automatisch generiert werde.

Der Kläger ist Inhaber einer Unternehmensgruppe. Zwei Unternehmen der Gruppe gingen insolvent. Ein Inkasso-Unternehmen hatte in diesem Zusammenhang auf einer Website den Namen des Klägers genannt. Neben der Auto-Vervollständigung mit dem Wort "bankrott" muss der Kläger auch dulden, dass Google auf diese Seite verlinkt, urteilte das OLG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.