Lässt sich ein querschnittgelähmtes Ehepaar scheiden, erhält derjenige die behindertengerechte Ehewohnung, der wegen seiner Pflegebedürftigkeit stärker darauf angewiesen ist.

Das gilt vor allem, wenn einer der beiden in der Wohnung sozial verwurzelt ist, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschied. Im konkreten Fall darf der Mann in seinem Elternhaus wohnen bleiben. Er ist zudem bedürftiger. (Az: 6 UF 42/22)