An der aktuellen Runde für die öffentliche Beteiligung am hessischen Lärmaktionsplan haben bislang mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger mitgemacht.

Allein beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt sind mehr als 420 Meldungen digital eingegangen, wie aus Angaben auf dem Beteiligungsportal hervorgeht. Bis 22. Januar 2023 haben die Menschen in Hessen die Möglichkeit, den Regierungspräsidien über Internetportale ein Problem mit Straßen-, Schienen- oder Industrielärm zu schildern und Vorschläge für eine Lärmminderung zu machen. Beim RP Gießen gingen bislang mehr als 160, beim RP Kassel mehr als 90 Meldungen ein.

"Die bisherigen Eingaben wurden nahezu vollständig von Bürgerinnen und Bürgern gemacht", erläuterte ein Sprecher des RP Darmstadt. "Die Stellungnahmen der Kommunen erreichen uns erfahrungsgemäß eher am Ende des Beteiligungszeitraums." Für den Lärmaktionsplan zum Flughafen Frankfurt wird es laut RP Darmstadt ein separates Beteiligungsverfahren geben.

Für den Lärmaktionsplan würde zusätzlich zur Öffentlichkeitsbeteiligung die Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz und Geologie (HLNUG) ausgewertet. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln, wie das Umweltbundesamt erläutert. In Hessen sind laut HLNUG 2022 - wie bereits bei dem vorangegangenen Lärmaktionsplan 2017 - deutlich mehr Straßen kartiert worden, als nach den EU-Vorgaben notwendig gewesen wären.