Pandemie-Bekämpfung verschärft Diese neuen Corona-Regeln gelten ab sofort in Hessen
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Neue Corona-Schutzverordnung tritt in Kraft

In Hessen greift seit Sonntag die neue Corona-Schutzverordnung. Für Ungeimpfte gelten deutliche Einschränkungen, etwa beim Einkaufen. Auch in der Gastronomie und bei Veranstaltungen wurden neue Regeln erlassen.
Wer noch nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist, muss ab Sonntag in Hessen mit deutlichen Einschränkungen leben. Die neuen Regeln sehen für Ungeimpfte etwa eine Kontaktbeschränkung auf maximal zwei Hausstände im öffentlichen Raum vor. Um die Wucht der vierten Welle einzudämmen, hatte die Landesregierung in der vergangenen Woche strengere Maßnahmen beschlossen.
Ebenfalls neu: Das 2G-Modell (geimpft oder genesen) wird komplett auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausgenommen sind beispielsweise der Lebensmittelhandel, Drogerien und Apotheken (zur vollständigen Liste). Außerdem gilt 2G neben der Gastronomie auch bei Sportveranstaltungen oder Kulturangeboten wie Theater, Kinos und Konzerte ab einer Gruppengröße von elf Personen in Innenräumen.
Die aktuellen Regelungen zu den verschiedenen Bereichen finden Sie in unserer Übersicht.
Die neuen Regeln ab dem 5. Dezember im Einzelnen:
• Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Seit Sonntag dürfen sich maximal zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen. Im Privaten gilt das nur als Empfehlung.
• 2G (geimpft oder genesen) in der Gastronomie und dem kompletten Einzelhandel. Ausgenommen ist die Grundversorgung durch Supermärkte, Drogerien oder Apotheken.
• Option zu 2G+ wird gestrichen: Betreibern von Gastronomie, Kinos, Theatern oder Diskotheken ist es nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Schnelltest einlassen.
• Geltung von Tests in Schulen: Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Das soll auslaufen, sobald ein umfassendes Impfangebot für diese Altersgruppe vorliegt.
•Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können sich ab sofort ebenfalls einmal pro Woche in der Schule testen zu lassen.
• Neue Veranstaltungs-Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen) und Kulturangebote, wie Theater, Opern, Kinos und Konzerte:
In Innenräumen: bis 10 Personen keine Regelung, 11 bis 100 Personen 2G mit Abstands- und Hygienekonzept, ab 101 Personen: 2G+ sowie Abstands- und Hygienekonzept und ab 250 Personen Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.
Im Freien: bis 10 Personen keine Regelung, ab 11 bis 100 Personen Abstands- und Hygienekonzept, ab 101 Personen 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept, ab 3.000 Personen Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung auf 25 Prozent.