Drei Verdächtige im Fokus Gefälschte Impfpässe: Durchsuchungen in Nordhessen
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Durchsuchung wegen gefälschter Impfpässe

Die Polizei hat in Nordhessen mehrere Wohnungen durchsucht: Dabei ging es um gefälschte Impfausweise. Eine Apothekerin hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht.
Wegen des Verdachts auf gefälschte Impfausweise hat die Polizei in Nordhessen mehrere Wohnungen durchsucht. Wie die Staatsanwaltschaft Kassel am Donnerstag mitteilte, fanden die Razzien am Mittwoch statt: Beamte durchsuchten drei Wohnungen im Schwalm-Eder-Kreis und eine im Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Dabei hätten sie "eine Vielzahl von gefälschten bzw. verfälschten Impfausweisen im Zusammenhang mit Covid19-Impfungen" entdeckt. Wie viele genau, blieb dabei offen. Außerdem beschlagnahmte die Polizei mehrere Handys. Diese würden jetzt ausgewertet und nach möglichen Abnehmern der gefälschten Dokumente durchsucht.
Apothekerin erkannte falschen Impfpass
Den Anstoß für die Ermittlungen hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine aufmerksame Apothekerin gegeben: "Eine beschuldigte Person hatte in der Apotheke einen Impfausweis vorgelegt", sagte ein Sprecher. "Die Apothekerin hat erkannt, dass der Stempel kein Original war." Daraufhin habe die Frau die Polizei gerufen.
Die Beamten befragten die verdächtige Person und werteten ihr Handy aus. Dabei seien sie auf weitere Verdächtige gestoßen: "Es gab Anhaltspunkte, dass noch weitere gefälschte Impfdokumente den Besitzer gewechselt haben."
Drei Verdächtige festgenommen
Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt gegen zwei Frauen und einen Mann im Alter zwischen 21 und 35 Jahren wegen des Verdachts der Dokumentenfälschung. Alle drei wurden vorläufig festgenommen und nach der Razzia wieder freigelassen. Die Ermittlungen gehen nun weiter: Sie sollen die Fälschungen genutzt und womöglich auch hergestellt haben. Ob beides der Fall ist, werde noch geprüft, so die Staatsanwaltschaft.
Auf das Fälschen von Impfpässen stehen hohe Strafen, die erst kürzlich verschärft wurden. Den drei Verdächtigen droht, sollten sie überführt werden, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, mindestens aber eine Geldstrafe.