Die Satzung der Stadt Offenbach über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden.

So seien die Voraussetzungen für die Bezuschussung freier Träger zu streng, urteilten die Richter. Einige Regelungen - etwa dass die Beitragsordnung der Stadt Offenbach angewendet werden muss oder dass die Kita maximal 22 Tage im Jahr geschlossen sein darf - seien mit geltendem Recht nicht vereinbar. Dies führe zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Gegen die seit 2018 geltende Satzung hatten zwei anerkannte freie Träger einen Antrag auf Normenkontrollklage gestellt. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision haben die Antragsteller die Möglichkeit der Beschwerde, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte. (Az: 10 C 1271/19.N)