Trotz wissenschaftlichen Fehlverhaltens Uni Frankfurt lässt Springer-Chef Döpfner seinen Doktortitel

Der Chef des Springer-Verlags darf nach Plagiatsvorwürfen seinen Doktortitel behalten. Die Frankfurter Goethe-Uni stellte zwar fest, dass Mathias Döpfner Aussagen anderer Autoren übernahm, aber nicht in bedeutendem Ausmaß.

Mann mittleren Alters mit Anzug und Krawatte lächelt in die Kamera
Axel-Springer-Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner (Archivfoto) Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Nach einer Plagiatverdachtsprüfung darf der Chef des Medienkonzerns Axel Springer, Mathias Döpfner, seinen Doktortitel weiter führen. Wie die Goethe-Universität Frankfurt am Freitag mitteilte, stellte die Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten "aufgrund der mehrfachen wörtlichen oder gedanklichen Übernahme fremder geistiger Autorenschaft zwar ein wissenschaftliches Fehlverhalten fest".

Weiter hieß es: "Die einzelnen Befunde seien jedoch in ihrer Summe und hinsichtlich ihrer Bedeutung für den wissenschaftlichen Kern der Arbeit nicht ausreichend, um eine Aberkennung des Doktorgrades zu begründen."

Befunde für Aberkennung nicht ausreichend

Im Mai 2022 wurde bekannt, dass die Hochschule Döpfners Dissertation "Musikkritik in Deutschland nach 1945: Inhaltliche und formale Tendenzen - eine kritische Analyse" aus dem Jahr 1990 wegen eines Plagiatsverdachts prüfte.

Die Uni erläuterte am Freitag zur Historie: "Die Kommission war im Februar 2022 tätig geworden, nachdem die Hochschulleitung durch Hinweise von zwei auf die Findung von Plagiaten spezialisierten Experten auf ein mögliches Fehlverhalten aufmerksam gemacht worden war." Die Kommission prüft unabhängig.

Uni: Literaturangaben ungeprüft übernommen

Weiter hieß es zum Ergebnis, dass im Abschnitt "Historische Determinanten der Deutschen Musikkritik bis 1945" "der Vorwurf des wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Form mehrfach ungekennzeichneter Übernahmen oder Aneignungen fremden Gedankenguts erfüllt sei". Daneben sei eine Reihe von "Blindzitaten und ungeprüft übernommenen Literaturangaben" festgestellt worden, die nach geltender Rechtsprechung ebenfalls als Plagiate zu werten seien.

Die Kommission folgte den Angaben zufolge zugleich nicht allen Punkten in den Verdachtsanzeigen, "sodass sich nach ihrer Ansicht im Ergebnis eine deutlich geringere Anzahl an Verstößen als dort jeweils moniert ergibt". Zu berücksichtigen sei auch, dass der "sehr umfassende Hauptteil der Arbeit nach gegenwärtigem Stand nicht von den Plagiatsvorwürfen betroffen ist und auch keine Anhaltspunkte für wissenschaftliches Fehlverhalten ersichtlich sind".

Döpfner-Sprecher sieht "bleibenden wissenschaftlichen Wert"

Ein Sprecher von Döpfner teilte mit, das Prüfungsergebnis sei "erfreulich eindeutig". "Der Hauptvorwurf, es gebe ein Strukturplagiat, wurde komplett entkräftet." Weiter hieß es von dem Sprecher: "Die wenigen festgestellten Mängel beziehen sich ausschließlich auf das Eingangskapitel, das für den wissenschaftlichen Kern der Arbeit unerheblich ist."

Der Sprecher sprach zugleich von "viel Lob". "So wird der Arbeit ein 'bleibender wissenschaftlicher Wert' bescheinigt. Dass das nach Jahrzehnten noch einmal bestätigt wird, freut Mathias Döpfner besonders." Der Sprecher sagte weiter: "Er (Döpfner, Anm. d. Red.) dankt der unabhängigen Kommission dafür, dass sie die Arbeit als Ganzes gesehen und bewertet hat und sich von den Vorwürfen nicht hat beeindrucken lassen."

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Quelle: dpa/lhe