Opposition kritisiert Justizministerin Gutachten-Äffäre in Generalstaatsanwaltschaft weitet sich aus

Krumme Geschäfte werden schon einem Oberstaatsanwalt vorgeworfen. Jetzt ist auch sein früherer enger Mitarbeiter in der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt suspendiert worden. Aus der Opposition wird die Kritik an Justizministerin Kühne-Hörmann lauter.
Video
Nach Korruptionsvorwürfen: Weiterer Frankfurter Staatsanwalt suspendiert

Als Hauptverdächtigter saß sein früherer Chef schon in U-Haft. Nun bekommt nach dem Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. auch dessen einstige rechte Hand die Ermittlungen in der Justiz-Affäre um krumme Geschäfte mit Gutachten zu spüren.
"Gegen den inzwischen suspendierten Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft wird wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue im Amt ermittelt," teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mit. Zuvor hatte der hr aus Justizkreisen erfahren, dass der Mann vom Dienst suspendiert worden war.
Nicht irgendwer
Damit weitet sich die Affäre in Hessens höchster Ermittlungsbehörde aus, denn der Suspendierte war nicht irgendwer. Er galt in der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht als rechte Hand von B., war selbst verantwortlich für die Vergabe von Gutachten im großen Stil. Außerdem war er Stellvertreter des beschuldigten Oberstaatsanwaltes als Pressesprecher gewesen, stand in dieser Funktion selbst häufig in der Öffentlichkeit.
Ob auch der Verdacht der Bestechlichkeit besteht, sei derzeit noch unklar. "Insoweit müssen die weiteren Ermittlungen abgewartet werden," sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Gegen weitere Beamte der hessischen Justiz hätten sich bislang keine Verdachtsmomente ergeben, "welche die Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren rechtfertigen".
Der Fall hatte bei seiner Entdeckung hohe Wellen geschlagen: Oberstaatsanwalt Alexander B., langjähriger Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, soll einem befreundeten Unternehmer jahrelang Aufträge für Gutachten im Wert von mehreren Millionen Euro zugeschustert haben. Dafür soll B. selbst einge hunderttausend Euro kassiert haben. Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen gegen den Obertstaatsanwalt dessen ehemalige Lebensgefährtin.
Justizministerin unter Druck
Von der AfD im Landtag kommt Lob für die Staatsanwaltschaft. Ihr rechtspolitscher Sprecher Walter Wissenbach sieht in dem Anfangsverdacht ein Beleg, dass die Staatsanwaltschaft "gut funktioniert und ohne Rücksicht auch in den eigenen Reihen ermittelt".
Dagegen wollen andere Teile der Landtagsopposition wegen der Weiterung des Falles den Druck Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) erhöhen. Sie hatte Mitte Dezember die zuständigen Obleute der Fraktionen im Landtag über neue Entwicklung mit der Suspendierung des Staatsanwaltes informiert. Die Abgeordneten hielten sich zwar an die vereinbarte Vertraulichkeit der Information. Mit der Informationspolitik der Ministerin sind aber längst nicht alle zufrieden.
Korruptes Netzwerk?
"Ich habe ihr damals bereits gesagt, dass ich erwarte, dass sie mit dieser Information an die Öffentlichkeit geht," sagte Gerald Kummer, rechtspolitischer Sprecher der oppositionellen SPD, auf Anfrage. Für Kummer kommt die Entwicklung im Fall B. nicht überraschend. "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass ein einzelner über Jahre in dem Umfang kriminelle Machenschaften begangen haben soll, ohne dass da jemand etwas mitbekommen hat."
Auch für Marion Schardt-Sauer, rechtspolitische Sprecherin der FDP, wirft die Suspendierung Fragen auf. "Bislang hat Frau Kühne-Hörmann von Alexander B. das Bild eines genialen Masterminds gezeichnet, dem es gelungen sei, über Jahre alle in der Justiz zu täuschen". Wenn es Mitwisser oder sogar Mittäter gebe, müsse die Ministerin erklären, wie unter ihrer politischen Verantwortung ein korruptes Netzwerk in der Justiz entstehen konnte.
Kühne-Hörmann äußert sich nicht
Auf diese Kritik ging Kühne-Hörmann am Donnerstag nicht ein. Und auch nicht auf die Anfrage, wie der Verdachtsfall zu bewerten sei. Die Justizministerin ließ über ihren Sprecher erklären, im laufenden Ermittlungsverfahren sei die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens - das gelte auch für Auskünfte gegenüber der Presse. "Die Ministerin der Justiz greift nicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren ein und erteilt keine einzelfallbezogenen Weisungen."
Mitte November hatten Staatsanwälte im rechtspolitischen Ausschuss des Landtags berichtet, dass sie ihre Ermittlungen gegen den Oberstaatsanwalt Alexander B. ausgeweitet haben. Sie sprachen "von weiteren massiven Dienstpflichtverstößen". Die für dieses Jahr vorgesehene Anklageerhebung verschiebe sich dadurch auf unbestimmte Zeit.
Im Lichte der neuen Erkenntnisse überprüfe die Staatsanwaltschaft laufend, ob eine Aussetzung des Haftbefehls gegen Alexander B. weiter gerechtfertigt sei. Auf Antrag der Ermittlungsbehörde war der Oberstaatsanwalt im Herbst 2020 nach nur wenigen Wochen aus der U-Haft entlassen worden.