Schärfere Corona-Regeln Hessen beschließt "drastische Einschränkungen" für Ungeimpfte

Die Wucht der vierten Welle, die neue Omikron-Variante: Hessen erlässt ein weiteres Mal strengere Corona-Maßnahmen. Sie treffen vor allem Ungeimpfte - aber nicht nur.
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Konferenz zu Corona-Maßnahmen

Knapp eine Woche alt waren die jüngsten, schärferen Maßnahmen Hessens gegen die Corona-Pandemie gerade einmal. Nun folgen weitere, strengere Regeln. Sie beschneiden vor allem den Spielraum für Ungeimpfte im öffentlichen Leben massiv, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) am späten Dienstagnachmittag bei einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei in Wiesbaden mitteilten.
Von "drastischen Einschränkungen" sprach Bouffier. Für Ungeimpfte gilt demnach von Sonntag (5. Dezember) an: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal zwei Hausstände treffen. Außerdem wird die 2G-Regel dann noch einmal ausgeweitet: Auch im Einzelhandel dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Einlass erhalten.
Ungeimpfte können lediglich noch für den täglichen Bedarf, für die "Grundversorgung" einkaufen, etwa in Supermärkten, Drogerien oder Apotheken.
Frei-Testen geht nicht mehr
Wer nicht geimpft ist, dem hilft ein aktueller, negativer Test nicht mehr weiter. Seit vergangenem Donnerstag gilt 2G schon in der Gastronomie, im Freizeitsektor und bei körpernahen Dienstleistern wie Kosmetiksalons. Die Option zu 2G+ entfällt: Kneipen und andere Betriebe, die nur Geimpfte und Genesene hineinlassen, können also nicht mehr auf Maskenpflicht und Abstände verzichten.
Bouffier begründete die Maßnahmen damit, dass die Lage dramatisch und das medizinische Personal "bis zum Anschlag" gefordert sei. Ursache dafür sei nach wie vor vor allem die zu hohe Zahl an Ungeimpften. Mit großer Sorge blicke die Landesregierung außerdem auf die Entwicklung der neuen Omikron-Virusvariante und die hohen Inzidenzen in einigen umliegenden Ländern.
Der CDU-Politiker wiederholte seine nach einer Meinungsänderung von ihm kürzlich erhobene Forderung nach einer Impflicht. Die könne "im Idealfall" Anfang Februar eingeführt werden.
Keine vollen Stadien mehr
"Das ist auch unsere Meinung", sagte Bouffier zu dem, was er als Meinung der Wissenschaft referierte: Die bisherige Maßnahmen reichten nicht aus, um die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Kontakte müssten weiter reduziert werden.
Deshalb wird auch bei Veranstaltungen eingegriffen - je nach Größe und ob es innen oder an der freien Luft stattfindet. Die maximale Zahl von Besuchern bei Großveranstaltungen etwa wird stark verringert - beim Fußball auf ein Viertel der Kapazität, wenn ein Stadion mehr als 3.000 Zuschauer fasst.
Am Wochenende hatte Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt sein Heimspiel gegen Union Berlin noch vor 40.000 Zuschauern austragen dürfen. Künftig seien höchstens 15.000 Zuschauer möglich, sagte Bouffier. "Volle Stadien sind nicht zu verantworten." Geisterspiele bleiben den hessischen Clubs aber vorerst erspart.
Die Regeln ab Sonntag (5. Dezember) im Einzelnen:
• Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Ab Sonntag dürfen sich maximal zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen. Im Privaten gilt das nur als Empfehlung.
• 2G (geimpft oder genesen) im kompletten Einzelhandel. Ausgenommen ist die Grundversorgung durch Supermärkte, Drogerien oder Apotheken.
• Option zu 2G+ wird gestrichen: Betreibern von Restaurants, Gastronomie, Kinos, Theatern oder Diskotheken ist es nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Schnelltest einlassen.
• Geltung von Tests in Schulen: Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Das soll auslaufen, sobald ein umfassendes Impfangebot für diese Altersgruppe vorliegt.
•Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können sich ab sofort ebenfalls einmal pro Woche in der Schule testen zu lassen.
• Neue Veranstaltungs-Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen) und Kulturangebote, wie Theater, Opern, Kinos und Konzerte:
In Innenräumen: bis 10 Personen keine Regelung, 11 bis 100 Personen 2G mit Abstands- und Hygienekonzept, ab 101 Personen: 2G+ sowie Abstands- und Hygienekonzept und ab 250 Personen Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.
Im Freien: bis 10 Personen keine Regelung, ab 11 bis 100 Personen Abstands- und Hygienekonzept, ab 101 Personen 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept, ab 3.000 Personen Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung auf 25 Prozent.
"Dringend empfohlen" und "möglichst"
Außerdem enthält die neue Verordnung eine Empfehlung für Gottesdienste: Bei religiösen Zusammenkünften in Innenräumen wird demnach "die Anwendung der 3G-Regeln künftig dringend empfohlen".
Ähnlich unbestimmt heißt es über Kontrollen des Impfnachweises: Jener solle "möglichst in digital auslesbarer Form (also zum Beispiel mit einem QR-Code) erbracht werden".
Wechselunterricht an Schulen schloss Bouffier aus. Ziel sei es, den Präsenzunterricht weiter aufrecht zu erhalten. "Das Thema hat heute keinerlei Rolle gespielt", sagte er. Auch das Vorziehen oder Verlängern der Weihnachtsferien sei keine Lösung.
Mehr nach Gipfel und Landtagsbeschluss
Bouffier machte deutlich, dass weitere Einschränkungen folgen dürften. Aufgrund der von der Ampelkoalition geänderten Rechtslage müsse aber zuerst der Landtag formell das Vorliegen einer "pandemischen Notlage" feststellen.
Dann könnten Entscheidungen zu Weihnachtsmärkten folgen, zu einem Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und auch zur Schließung von Betrieben und Einrichtungen im Freizeit- und Kultursektor. "Einen solchen Beschluss brauchen wir, um gerüstet zu sein, falls sich die Situation noch weiter zuspitzt», erklärte der Ministerpräsident.
Außerdem verwies der Ministerpräsident auf den Bund-Länder-Gipfel, der am Dienstag kurzfristig einberufen worden war. Er hoffe auf bundesweit einheitliche Beschlüsse, wenn es am Donnerstag zur nächsten Schalte kommt. Die Staatskanzleien der Länder sollen demnach am Mittwoch konkrete Maßnahmen dafür vorbereiten.
Unternehmen sehen Zusatzbelastungen im Weihnachtsgeschäft
Kritisch reagierte die hessische Wirtschaft auf die drohende Belastung des Einzelhandels durch die flächendeckende 2G-Regel. "Es wird zu deutlichen Umsatzeinbußen kommen, obwohl der Einzelhandel kein Infektionstreiber ist", sagte Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK).
Es sei der falsche Weg, den Zutritt zu Geschäften als Druckmittel einzusetzen, um die Impfquote zu steigern. Immerhin werde aktuell kein Lockdown erwogen. Aber: Das so wichtige Weihnachts- und Wintergeschäft werde erneut von Corona überlagert. "Die Kontrollen bedeuten einen unglaublichen Aufwand - im so wichtigen Weihnachtsgeschäft", gab Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen, zu bedenken.
AfD: "Ungeimpfte werden zum Sündenbock"
Bouffiers Seitenhieb auf die Aufhebung der "pandemischen Notlage" durch die neue Ampelkoalition im Bundestag konterte SPD-Landtagsfraktionschefin Nancy Faeser. Sie sprach von einem "sehr durchschaubaren Ablenkungsmanöver", weil die Landesregierung versagt habe. Die Zahl der Kontakte hätte das Land demnach längst reduzieren müssen - und auch können.
Ihre Fundamentalkritik setzte die AfD im Landtag fort. "Die Ungeimpften werden zum Sündenbock für eine wiederholt unvorbereitete schwarz-grüne Krisenpolitik gemacht", sagte Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion.