Kritische Infrastruktur Regierungspräsidien erlauben 12-Stunden-Tag und Sonntagsarbeit

Infolge der Omikron-Welle müssen sich immer mehr Menschen krank melden. Um sicherzustellen, dass die kritische Infrastruktur einsatzfähig bleibt, erlauben die Regierungspräsidien in Hessen nun in bestimmten Bereichen 12-Stunden-Arbeitstage und Sonntagsarbeit.
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Regierungspräsidien erlauben 12-Stunden-Tag und Sonntagsarbeit

Entsprechende Allgemeinverfügungen haben die Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt erlassen. Demnach können abweichend von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes in bestimmten Bereichen der kritischen Infrastruktur Arbeitnehmerinnen und -nehmer auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden. Zudem wird die tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag heraufgesetzt.
Damit solle sichergestellt werden, dass bei krankheitsbedingten Ausfällen das öffentliche Leben möglichst wenig beeinträchtigt wird und die Versorgung der Bevölkerung sowie die Funktionsfähigkeit der Infrastrukturen erhalten bleiben, wie Gießens Regierungspräsident Christoph Ullrich am Montag mitteilte.
Befristet bis Ende März
Die Allgemeinverfügungen gelten für Betriebe in den Bereichen Medizinprodukte, Arzneimittel und weitere apothekenübliche Artikel sowie in der Produktion, beim Verpacken, Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs.
Ferner gelten die neuen Arbeitszeitregelungen für Rettungsdienste und Feuerwehr, Polizei und Gerichte, Krankenhäuser, Verkehrsbetrieben, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Sicherheitsdienste und Rechenzentren. Eingesetzt werden können alle Beschäftigten über 18 Jahren.
Die neuen Regelungen bleiben bis zum 31. März in Kraft. Im Falle eines Abflauens der Omikron-Welle können sie jedoch bereits vorher widerrufen werden.