Hessens Landesregierung kann es sich grundsätzlich vorstellen, die Altersgrenze bei aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrleuten von 65 Jahre auf 67 Jahre anzuheben.

Ein Pilotprojekt der Sportklinik Frankfurt habe ergeben, dass es keine medizinischen Bedenken gibt, teilte das Innenministerium in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit. Nun müsse noch geprüft werden, ob sich eine höhere Altersgrenze womöglich negativ auf die sozialen Strukturen in der Feuerwehr auswirkt.

Insbesondere solle ausgeschlossen werden, dass sich notwendige Generationswechsel bei den Führungspositionen in der Freiwilligen Feuerwehr verzögern. Außerdem soll verhindert werden, dass Feuerwehrleute aus falschem Ehrgeiz ihre gesundheitlichen Grenzen überschreiten.

Verlängerung bisher mit Antrag und Attest

Von einer möglichen Anhebung der Altersgrenze für den ehrenamtlichen Einsatzdienst könnten den Angaben zufolge von den rund 70.000 ehrenamtlichen Feuerwehrleuten rund 2.300 Männer und Frauen profitieren.

In Hessen endet der aktive Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr mit Erreichen von 60 Lebensjahren. Diese Frist kann auf Antrag und mit Attest bislang bis zu einem Alter von 65 Jahren verlängert werden.