Jahrelanger sexueller Missbrauch Kirchengericht verurteilt ehemaligen Priester des Bistums Limburg
Weil er vor knapp 30 Jahren einen Jungen sexuell missbraucht haben soll, ist ein ehemaliger Pfarrer des Bistums Limburg nun von einem Kirchengericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Strafrechtliche Konsequenzen wird der Fall für ihn nicht haben.
Wegen sexuellen Missbrauchs hat ein Kirchengericht im katholischen Bistum Limburg einen ehemaligen Pfarrer zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann in den Jahren 1986 bis 1993 einen minderjährigen Jungen mehrfach sexuell missbraucht hat, wie das Bistum am Dienstag mitteilte.
Im Urteil wird zudem die besondere schwere der Schuld festgestellt. Da der Verurteilte inzwischen 76 Jahre alt und in Rente gegangen ist, konnte die kirchenrechtlich vorgesehene Strafe - die Entlassung aus dem Klerikerstand - nicht mehr verhängt werden.
Vatikan beauftragte Verfahren
Der Missbrauchsfall war dem Bistum eigenen Angaben zufolge Ende 2018 bekannt geworden, als sich das Opfer an eine Ansprechperson der katholischen Kirche in Deutschland für Fälle sexuellen Missbrauchs wandte. Die zuständige Staatsanwaltschaft lehnte die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen ab, da die Taten inzwischen verjährt waren.
Da der Beschuldigte zum Bistum Limburg gehörte, habe Bischof Georg Bätzing kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und die Ergebnisse dann an die Glaubenskongregation in Rom weitergeleitet, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Vatikan beauftragte diesen schließlich, ein kirchenrechtliches Strafverfahren zu eröffnen.
Zur Gesamthöhe der Strafe machte das Bistum keine Angaben. Der ehemalige Priester müsse jedoch zehn Prozent seiner Rente an eine gemeinnützige nicht-kirchliche Stiftung abführen, hieß es.
Beförderung trotzt sexueller Belästigung
Im Zusammenhang mit Vorwürfen sexueller Belästigung gegen einen weiteren Geistlichen standen zuletzt Bätzing selbst und das Bistum in der Kritik. Hintergrund ist, dass Pfarrer Winfried Roth 2020 zum Dekan des katholischen Bezirks Westerwald befördert wurde, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, dass ihn zwei Frauen sexualisierter Übergriffe beschuldigten.
Das Bistum rechtfertigte diese Entscheidung damit, dass das Verhalten des Geistlichen nicht strafrechtlich relevant gewesen sei und er sich nach einer Ermahnung einsichtig gezeigt habe. Dennoch trat Roth Anfang Juni von seinem Amt zurück.