Das Justizministerium in Wiesbaden sieht derzeit keinen Bedarf, am Landgericht Frankfurt eine Kammer speziell für Streitigkeiten rund um Unternehmensübernahmen und -zusammenschlüsse einzurichten.

Ein solches Ansinnen sei bislang auch weder durch das Landgericht Frankfurt noch durch die Rechtsanwaltschaft an das das Ministerium herangetragen worden, heißt es in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit.

Die FDP-Justizexpertin Marion Schardt-Sauer hatte auf eine entsprechende Spezialkammer am Landgericht Düsseldorf verwiesen, die dort Anfang 2022 eingerichtet worden sei. "Möglicherweise könnte eine solche Initiative in Hessen am Standort Frankfurt ein Gewinn sein", erklärte die Abgeordnete.

Das Justizministerium verwies jedoch unter anderem darauf, dass beim Landgericht Frankfurt bereits ein hoher Spezialisierungsgrad von Kammern bestehe.