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AfD-Mitglied klagt gegen Ausschluss aus Reservistenverband

Ein Soldat präsentiert einen Helm im Tarnfleckmuster.

Der Reservistenverband der Bundeswehr hat das nordhessische AfD-Mitglied Otto Baumann ausgeschlossen. Hauptgrund dürfte seine Nähe zum als rechtsextremistisch eingestuften "Flügel" sein. Gegen die Entscheidung will Baumann nun klagen.

Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass sich Otto Baumann in Witzenhausen (Werra-Meißner) einen Namen gemacht hat. Der 72-Jährige gilt als erfolgreicher Anwalt. Er engagiert sich bereits seit ihrer Gründung 2013 in der AfD, brachte es zwischenzeitlich immerhin bis zum Kreisvorstandssprecher. Jahrelang führt er zudem die Reservistenkameradschaft Werra-Gertenbach – einen örtlichen Ableger des Reservistenverbandes der Bundeswehr. Doch damit könnte nun Schluss sein.

Denn wie die Bundesgeschäftstelle des Reservistenverbandes dem hr auf Anfrage mitteilt, hat das Präsidium des Verbandes bereits am 3. Juni beschlossen, den AfD-Mann aus Nordhessen auszuschließen. Damit bestätigt der Verband entsprechende Angaben der Frankfurter Rundschau, die als erste über den Ausschluss Baumanns berichtet hatte.

Erstunterzeichner der "Erfurter Resolution"

Otto Baumann hält ein Mikrofon in der Hand. Er trägt ein dunkelblaues Jacket, darunter ein hellblaues Hemd. Seine Haare sind ergraut und militärisch kurz geschnitten. Im Hintergrund ist verschwommen eine Versammlung zu erkennen.

Über die genauen Gründe für die Entscheidung macht der Reservistenverband keine Angaben. Fest steht jedoch, dass Baumann schon länger aufgrund seiner politischen Orientierung in der Kritik steht. Im März 2015 gehörte er zu den Erstunterzeichnern der sogenannten "Erfurter Resolution", die als Gründungsdokument des sogenannten "Flügels" gilt.

In dieser Untergruppierung organisierte sich zwischen 2015 und 2020, unter maßgeblicher Führung des thüringischen AfD-Landtagsfraktionsvorsitzenden Björn Höcke, der offen völkisch-nationalistische Teil der Partei. Im März 2020 stufte der Bundesverfassungsschutz den "Flügel" als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" ein. Die Gruppierung wurde daraufhin offiziell aufgelöst.

Baumann positionierte sich somit am rechten Rand einer rechten Partei. Ob dies ausschlaggebend für den Ausschluss aus dem Verband - in dem er es bis zum Oberstleutnant der Reserve brachte - gewesen sein könnte, bleibt offen. Beim Landesverband der AfD zeigt man sich daher "überrascht": "Die Unterzeichnung der sogenannten Erfurter Resolution als Grund für den Ausschluss ist nicht nachvollziehbar. Ein solcher Schritt kann nur auf Basis konkreter und individueller Vorwürfe gerechtfertigt sein", erklärt der Co-Landesvorsitzende der AfD, Robert Lambrou.

Neonazis in der Marschgruppe

An konkreten Vorwürfen gegenüber Baumann mangelt es derweil wohl nicht. Bereits Ende 2011 geriet die von ihm geführte Marschgruppe "Hürtgenwald" in den Fokus, als das Nachrichtenmagazin "Der Stern" aufdeckte, dass zwei Mitglieder der nordhessischen Neonazi-Szene zuzurechnen sind.

Ende April dann machte die Frankfurter Rundschau Beiträge, die Baumann in einer Gruppe von Corona-Skeptikern gepostet haben soll, öffentlich. Darin soll der Jurist unter anderem die Bundesrepublik als "Scheindemokratie" bezeichnet und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gerechtfertigt haben.

Baumann selbst möchte sich derzeit nicht zu den Vorwürfen und dem Ausschluss äußern. Er beschreitet stattdessen den Rechtsweg. Auf hr-Anfrage lässt Baumann ausrichten, dass er Anfang dieser Woche Klage beim Amtsgericht Berlin-Mitte eingereicht habe. Die Entscheidung des Reservistenverbandes weise schwere Verfahrensfehler auf und sei auch materiell-rechtlich nicht haltbar.

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