Angeklagter Franco A.

Die Verteidigung des Bundeswehroffiziers Franco A. hat einen Freispruch vom Terrorvorwurf gefordert. Die Beweisaufnahme habe nicht nachweisen können, dass der 33-Jährige einen Anschlag geplant habe. Die Plädoyers schwankten dabei zwischen Sachlichkeit und rechtspopulistischer Rhetorik.

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Prozess Franco A. – Verteidigung fordert Freispruch

hessenschau vom 08.07.2022
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Am Ende seines überlangen Haupverfahrens tut Franco A. etwas, womit kaum ein Prozessbeobachter gerechnet haben dürfte: Er fasst sich kurz. Dass sich die Hauptverhandlung so in die Länge gezogen habe, dazu habe auch er seinen Teil beigetragen, wenn auch nicht mit böser Absicht, erklärt der terrorverdächtige Bundeswehroffizier. Er bedaure, Waffen und Munition beiseite geschafft zu haben. Wenn jemand wissen wolle, was er in Zukunft sein wolle: "Hausmann und Vater."

Das letzte Wort des Angeklagten fällt nicht nur außergewöhnlich kurz, sondern auch kleinlaut aus. Zu Beginn dieses Prozesses im Mai 2021 hatte Franco A. noch die Hoffnung formuliert, nach dessen Ende seine Laufbahn als Berufssoldat fortsetzen zu können. Inzwischen dürfte auch Franco A. klar geworden sein, dass daraus nichts wird. Und auch vor einer möglichen Zukunft als "Hausmann und Vater" steht noch das Urteil des Staatsschutzsenats am Frankfurter Oberlandesgericht.

Geringe Strafen gefordert

Geht es nach dem Willen seiner beiden Verteidiger, könnte Franco A.s Zukunft bereits nächsten Freitag beginnen. Sowohl Moritz David Schmitt-Fricke als auch Johannes Hock stimmten in ihren Schlussplädoyers darin überein, dass die Hauptverhandlung nicht zweifelsfrei habe nachweisen können, dass Franco A. tatsächlich eine schwere staatsgefährdende Straftat geplant habe.

Eingeräumt hatte Franco A. derweil bereits, dass er sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und illegal Waffen, Sprengstoff und Munition besessen hatte. Dafür sei er angemessen zu verurteilen. Während Schmitt-Fricke dafür eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren für angemessen hält, plädiert Hock für eine Geld- oder eine geringe Freiheitsstrafe.

Damit enden allerdings auch die Gemeinsamkeiten der Schlussplädoyers der beiden Verteidiger. Wie schon im gesamten Prozess, wirken auch die Schlussworte der beiden Anwälte von Franco A. nicht nur nicht abgestimmt, sie könnten in Stil und Argumentation nicht unterschiedlicher ausfallen.

Vorwürfe gegen die Bundesregierung

Schmitt-Fricke ergeht sich über eine Stunde lang in einem Vortrag, der wenig zur Entlastung seines Mandanten von den Tatvorwürfen beizutragen hat. Stattdessen versucht er sich, wie schon zu Beginn des Prozesses, an einer Anklage der Flüchtlingspolitik unter der Regierung Merkel. Bei dieser habe es sich um "verstaatlichtes Unrecht" gehandelt, durch das "zahlreiche Islamisten" unbehelligt nach Deutschland hätten einreisen können.

Sein Mandant hingegen, so Schmitt-Fricke, habe dadurch, dass er als vermeintlicher syrischer Flüchtling das Asylverfahren durchlaufen habe, "das Versagen der Bundesregierung" für jedermann sichtbar gemacht. Dafür solle nun an ihm ein Exempel statuiert werden, wobei die Bundesanwaltschaft im Zusammenspiel mit den Medien "ein Klima wie bei der mittelalterlichen Inquisition" geschaffen habe. Auch das Gericht selbst ging Schmitt-Fricke an: "Die Unterscheidung zwischen einem Staatsschutztribunal und einem Woke-Tribunal war nicht immer klar zu erkennen."

Franco A. habe jedoch keine Anschlagspläne gehegt. Waffen und Munition habe er sich nur verschafft, um im Falle eines russischen Angriff auf Westeuropa oder im Falle eines Bürgerkriegs seine Familie verteidigen zu können. Bei allen anderen Indizien handele es sich um eine "Summe von Merkwürdigkeiten", die "noch keinen Terroristen ausmachen".

Im Zweifel für den Angeklagten

Während sich Schmitt-Fricke somit bemühte, auch noch das neueste Schlagwort rechtspopulistischer Rhetorik in seinem Plädoyer zu verarbeiten, beließ es Johannes Hock bei einer sachlich-kurzen Ausführung. Die Beweisaufnahme habe Erkenntnisse zu Tage gefördert, die "viel mit Gesinnung, aber wenig mit Straftaten" zu tun hätten. Man könne die Indizien gegen Franco A. so interpretieren, wie es die Anklage täte. Zweifelsfrei belegt sei ein Tatentschluss jedoch nicht.

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Verteidigung fordert Freispruch vom Terrorvorwurf

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Hock, der bereits vor einigen Monaten seine Abberufung als Verteidiger beantragt hatte, betonte, dass die Ansichten und das Weltbild seines Mandanten sicherlich fragwürdig seien, das Gericht jedoch nicht über seine Gesinnung zu urteilen habe. Letztlich fehle es an der "Konkretisierung und Manifestierung" des Tatentschlusses, die eine Verurteilung voraussetze. Sein Mandant sei daher nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" freizusprechen.

Anklage fordert mehr als sechs Jahre Haft

Die Anklage sieht das naturgemäß anders. Bereits vor zweieinhalb Wochen hatte diese gefordert, Franco A. zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten zu verurteilen. Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass A. sich Waffen und Munition besorgte, um aus einer nationalistisch-völkischen Motivation heraus Anschläge gegen Personen des öffentlichen Lebens zu begehen. Dafür habe er möglicherweise auch seine Tarnidentität als syrischer Flüchtling nutzen wollen.

Das Urteil wird für kommenden Freitag, 15. Juli, erwartet.

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