Rechte queerer Menschen Darum kämpft diese Anwältin gegen die Deutsche Bahn
Rechtsanwältin Friederike Boll vertritt vor Gericht die Interessen von queeren Menschen. Sie hat etwa die Deutsche Bahn verklagt. Der Grund: Beim Ticketkauf gibt es nur die Anrede "Herr" oder "Frau".
Audio
Warum wird man Anwältin mit Schwerpunkt Diskriminierung?

Friederike Boll von der Frankfurter Kanzlei geRechtsanwältinnen verteidigt Menschen, die diskriminiert werden. So auch in einem aktuellen Fall. Die 36-Jährige zieht für eine Privatperson gegen die Deutsche Bahn vor Gericht. Dabei geht es um die fehlende dritte Geschlechtsoption beim Ticketkauf: "divers". Am 31. Mai wird der Fall in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt.
hessenschau.de: Frau Boll, Sie haben die Deutsche Bahn verklagt. Wieso?
Friederike Boll: Die Deutsche Bahn ist quasi Monopolist, wenn es um Nah- und Fernverkehr geht. Wenn es um PR geht, hisst sie gerne die Regenbogenflagge. Und es ist ja auch wünschenswert, dass Firmen da vorangehen. Gleichzeitig ist es so, dass die Deutsche Bahn die Rechte von Nicht-Binären, also Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, aktuell noch nicht annähernd respektiert.
hessenschau.de: Wie sieht das konkret aus?
Boll: In dem Verfahren geht es darum, dass die Deutsche Bahn beim Ticketverkauf online und auch in der Vertragsabwicklung ausschließlich die Anrede "Herr" oder "Frau" als Option zulässt. Und das ignoriert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017, wonach es mehr als zwei Geschlechter gibt. Also, dass es Menschen gibt, die weder männlich noch weiblich sind und genauso geachtet werden müssen wie Männer und Frauen.
Für diese Menschen bedeutet das, dass sie sich zwangsweise einem falschen Geschlecht zuordnen müssen, um Fahrkarten zu kaufen oder eine Bahncard zu erwerben. Und es gibt schon etliche Gerichte, die sagen: Das ist Diskriminierung.
hessenschau.de: Aber muss man dann gleich klagen?
Boll: Nein. In jedem einzelnen Fall schreiben wir vorher Firmen an, so auch die Deutsche Bahn, und zeigen auf, wie die rechtliche Situation aussieht, und bieten Gespräche an. Und das ist auch von Erfolg gekrönt. Es gibt sehr viele Unternehmen, die sich das Expertenwissen abholen. Und ich denke auch, dass es in vielen Bereichen des Antidiskriminierungsrechts um Lernprozesse geht.
hessenschau.de: Die Bahn hat sich bisher aber nicht "lernwillig" gezeigt, wie Sie sagen. Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein, mit dieser Klage zu gewinnen?
Boll: Die Deutsche Bahn wehrt sich zwar noch dagegen, aber es wird kein Weg daran vorbeiführen, dass sie entweder darauf verzichtet, Geschlecht als Kategorie zu verwenden - also man könnte sagen: Wir erfassen nur Vorname und Nachname. Oder es muss noch mindestens eine dritte Kategorie eingeführt werden für die Anrede. Es ist sehr eindeutig, dass es diesen Anspruch auf korrekte Anrede gibt.
hessenschau.de: Sie wollen in diesem Fall aber auch Schmerzensgeld erwirken. Warum ist das aus Ihrer Sicht angebracht?
Boll: Wenn es eine Diskriminierung gibt - und die gibt es hier seit Jahren - dann muss es auch Schmerzensgeld geben für die Person. Denn diese wird in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Außerdem hat sie einen unglaublichen Aufwand, gegen diese Diskriminierung vorzugehen. Und sie muss in Gerichtsverhandlungen Rede und Antwort stehen zu sehr persönlichen Fragen der Identität. Übrigens geht es dabei um ein Schmerzensgeld im drei- bis vierstelligen Bereich, nicht wie in den USA um Millionen.
hessenschau.de: Aber die Bahn wird ja wohl kaum klein beigeben, sonst hätte sie längst einlenken können.
Boll: Die Deutsche Bahn hat durchblicken lassen, dass sie durchaus gewillt ist, alle Gerichte zu bemühen, die man bemühen kann, um eine möglichst lange Prozessdauer zu haben. Hier wird über den Verfahrensweg verschleppt. Es ist nicht illegal, das zu machen. Aber es zeigt schon, dass man sich, wo es geht, gegen die Anliegen von nicht-binären Personen wendet, um das nicht schnell umsetzen zu müssen.
Das Verfahren
Das Verfahren gegen die Deutsche Bahn läuft seit 2019. Am 31. Mai wird es in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt.
Grundlage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zur dritten Geschlechtsoption. Dort heißt es: "Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht sie dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, es aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt."
hessenschau.de: Was erhoffen Sie sich von diesem Fall?
Boll: Ich hoffe schon, dass diese Form von Verfahren dazu führt, dass man in drei, vier, fünf Jahren durchgehend Möglichkeiten jenseits von männlich und weiblich hat. Das sorgt nämlich dafür, dass nicht-binäre Menschen, transidente Personen, intergeschlechtliche Personen als gesellschaftlicher Normalfall sichtbar werden.
hessenschau.de: Sind Sie mit solchen Klagen auch schon gescheitert?
Boll: Ja. Es gibt sehr bittere Momente der Niederlage, gerade im Antidiskriminierungsrecht. Die deutschen Gerichte sind einfach noch sehr zurückhaltend. Es ist jetzt nicht so, dass man da einfach nur durchmarschieren kann und dann einen Sieg nach dem anderen einstreicht.
hessenschau.de: Was sind denn die größten Hürden bei diesen Verfahren?
Boll: Den Gerichten erst mal klarzumachen, wo das Problem liegt. Als jemand, der immer richtig adressiert wird mit Herr oder Frau, kann man sich nur schwer vorstellen, was das bedeutet, immer wieder geschlechtlich falsch angesprochen zu werden. Dass das an einem nagt, dass das richtig weh tut. Sicherlich ist aber auch das Finanzielle eine große Hürde.
Die Menschen, die Diskriminierung erfahren, gehen da erst einmal ein hohes finanzielles Risiko ein. Man muss mit Gerichtskosten rechnen, mit Anwaltskosten. Und es gibt eine ganz große Hürde im Gesetz selbst, nämlich dass man Diskriminierung innerhalb von zwei Monaten, nachdem sie stattgefunden hat, rechtlich angreifen muss. Das ist einfach verdammt kurz.
hessenschau.de: Sie sind selbst Teil der queeren Community. Wie wirkt sich das auf Ihre Arbeit aus?
Boll: Ich muss mich vielleicht ein bisschen weniger einarbeiten als Kolleginnen und Kollegen, um ein Gespür dafür zu bekommen: Wo liegt hier der Hase im Pfeffer oder warum tut das so weh? Ich sage aber immer, dass es nicht so sehr darum geht, ob man selbst betroffen ist. Es ist vielmehr eine Frage der politischen Haltung oder der menschlichen Einstellung zu Themen. Alle, die das Herz am rechten Fleck haben, können sich in die verschiedensten Diskriminierungskonstellationen eindenken und sensibel vorgehen, auch wenn sie bisher selbst nicht damit konfrontiert waren.
Das Interview führte Jannika Kämmerling.