Eine Jugendliche raucht in einer Bar eine Shisha, ohne ihren Ausweis zeigen zu müssen - und erleidet eine Kohlenmonoxid-Vergiftung. Die Folgen spürt sie noch heute. Jetzt hat das Oberlandesgericht die Betreiberin zu einem Schmerzensgeld verurteilt.

Audiobeitrag

Audio

Kohlenmonoxid-Vergiftung: Jugendliche bekommt Schmerzensgeld

Eine Shisha Wasserpfeife mit drei glühenden Kohlen auf dem Kaminaufsatz in einer Shisha-Bar. Rauch und Neonlichter im Hintergrund.
Ende des Audiobeitrags

Die Jugendliche hatte mit einer Freundin in einer Bar in der Nähe von Wetzlar im Mai 2019 eine Shisha geraucht. Dabei wurde sie weder nach ihrem Alter gefragt, noch wurde ihr erklärt, wie man eine Shisha benutzt. Anschließend erlitt die damals Minderjährige eine Kohlenmonoxid-Vergiftung. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Montag mit und bestätigte das Urteil einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 6.400 Euro.

Die Betreiberin sei ihrer Pflicht nicht nachgekommen, das Jugendschutzgesetz einzuhalten, befand das Gericht. Die Mitarbeiter hätten die Jugendliche nach ihrem Ausweis fragen und ihr keinen Tabak geben dürfen.

Folgen der Vergiftung noch heute spürbar

Nach dem Rauchen habe die Jugendliche über Atemnot und Schwindel geklagt. Sie musste mehrere Tage stationär im Krankenhaus verbringen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte. Sie konnte demnach monatelang keine körperlichen Aktivitäten bewältigen. Auch ein Jahr danach habe sie noch keinen Sport oder weite Spaziergänge machen können.

Ob sie ihre vollständige Leistungsfähigkeit wiedererlangen wird, ist laut Gericht noch unklar. Die Klägerin hatte ursprünglich ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro gefordert.

Symptomfreie Freundin keine Entlastung

Dass ihre Freundin symptomfrei blieb, ließ das Gericht nicht als entlastendes Argument für die Betreiberin gelten. Menschen könnten nämlich unterschiedlich auf Kohlenmonoxid reagieren. So sei es möglich, dass sie verschieden stark an einer Shisha ziehen, durch einen anderen Schlauch oder eine andere Öffnung mehr Kohlenmonoxid ausgesetzt werden oder die Belastung unterschiedlich gut vertragen, entschied die Kammer.

Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen