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hr-Gerichtsreporterin: "Da geht es überhaupt nicht voran"

Franco A. mit langen Haaren und Bart im Gerichtssaal mit milit. Illustration von 2021

Seit nunmehr zwölf Monaten muss sich der Offenbacher Bundeswehroffizier Franco A. wegen mutmaßlicher Pläne für einen rechtsextremen Terroranschlag vor dem Frankfurter Oberlandesgericht verantworten. Zeit für eine Zwischenbilanz in einem nicht enden wollenden Prozess.

Seit genau einem Jahr läuft vor dem Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) die Hauptverhandlung gegen Bundeswehroffizier Franco A. Die Anklagepunkte sind zahlreich: Betrug, Verstöße gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl.

Am schwerwiegendsten ist der Verdacht, dass der Soldat einen rechtsextrem motivierten Anschlag plante. Die Hauptverhandlung ist immer noch nicht abgeschlossen. Nach zwölf Monaten fassen wir hier die wichtigsten Erkenntnisse aus dem bisherigen Prozessverlauf zusammen.

Was wird Franco A. vorgeworfen?

Von Ende 2015 bis Anfang 2017 führte der Oberleutnant der Bundeswehr ein Doppelleben. In Illkirch im Elsass diente er als Offizier in der deutsch-französischen Brigade. Zeitgleich allerdings hatte er sich unter dem Alias Benjamin David als syrischer Flüchtling registrieren lassen, seine Fingerabdrücke hinterlegt, Leistungen bewilligt und eine Unterkunft im bayrischen Erding zugewiesen bekommen. Ebenfalls in diesem Zeitraum hortete Franco A. hunderte Schuss Munition sowie Teile von Granaten im Keller seiner Eltern. Später wurden diese im Zimmer eines Freundes gefunden, wo dieser sie für A. verwahrte.

Am 3. Februar 2017 flog sein Doppelleben auf. Die österreichische Polizei nahm ihn am Wiener Flughafen fest, als er versuchte, eine halbautomatische Pistole wieder an sich zu nehmen, die er zwei Wochen zuvor in einem Reinigungsschacht einer Toilette versteckt hatte. Die Pistole war geladen und einsatzbereit. Beim Abgleich der Fingerabdrücke fiel auf, dass diese bereits registriert waren - als zugehörig zu Benjamin David.

Die Bundesanwaltschaft vermutet nun, dass Franco A. plante, eine schwere Straftat zu begehen, für die sein Alias - ein Flüchtling - verantwortlich gemacht werden sollte.

Welche Vorwürfe hat Franco A. inzwischen eingeräumt?

Das falsche Spiel mit seiner Flüchtlingsidentität hatte Franco A. schon zugegeben, bevor die Hauptverhandlung begonnen hat. Gegenüber diversen Medien räumte er ein, über einen Zeitraum von 15 Monaten ein Doppelleben als Bundeswehroffizier und syrischer Geflüchteter geführt zu haben. Das vorgebliche Ziel: Missstände in der Flüchtlingspolitik aufdecken und dokumentieren. Auch den zeitweisen illegalen Besitz der Pistole vom Wiener Flughafen sowie von Munition und Sprengstoff gestand A. Der Angeklagte räumte kurzgesagt zunächst alles ein, was ihm bereits zweifelsfrei von den Ermittlern nachgewiesen worden war.

Doch am fünften Prozesstag sorgte der Bundeswehroffizier für eine handfeste Überraschung, indem er den Besitz von drei weiteren Waffen eingestand. Die Ermittler hatten zwar vermutet, dass er diese zeitweise besessen hatte, konnten sie jedoch weder im Keller seines Hauses noch bei dem ehemaligen Mitangeklagten Mathias F. ausfindig machen. Über ihren weiteren Verbleib schweigt Franco A. sich aus. Seine Verlobte erklärte im Zeugenstand, er hätte ihr versichert, sie unbrauchbar gemacht zu haben.

Hat sich der Verdacht erhärtet, dass er einen Terroranschlag plante?

Im Grunde sprechen nach einem Jahr immer noch dieselben Indizien für eine Anschlagsplanung wie zuvor. Dazu zählen die Notizen von Franco A. und die seines ehemaligen Mitangeklagten Maximilian T., in denen unter anderem Namen wie die des ehemaligen Außenministers Heiko Maas (SPD) oder der Vorsitzenden der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anneta Kahane, auftauchen - was die Generalbundesanwaltschaft als Feindeslisten interpretiert. Dazu kommen Skizzen, die mögliche Anreise- und Fluchtwege darstellen könnten, Anmerkungen zu Waffen, sowie Fotos aus der Tiefgarage eines Gebäudes in Berlin, in dem die Amadeu-Antonio-Stiftung untergebracht ist.

Die stärksten Indizien für eine Anschlagsplanung liefert derweil der Besitz von Waffen und Munition. Die am Flughafen in Wien deponierte Pistole allein wäre trotz aller merkwürdigen Begleitumstände kaum als Indiz ausreichend - so abenteuerlich die Erklärung von Franco A. auch anmuten mag. Schwerer wiegt, dass er im elterlichen Keller ein Depot mit hunderten Schuss Munition und Sprengstoff anlegte. Zum großen Teil handelte es sich dabei zwar um Übungspatronen und -granaten, doch diese wären nach Aussage eines Experten ohne größeren Aufwand umrüstbar gewesen.

Nicht zuletzt dürften die politischen Ansichten für die Bewertung der Ernsthaftigkeit seiner Anschlagspläne mitentscheidend sein. Zwar sitzen deutsche Strafkammern nicht über Weltbilder zu Gericht, doch können diese selbstverständlich Auskunft über mögliche Motive geben. Insbesondere wenn sie so detailliert dokumentiert sind, wie im Fall Franco A.

Allerdings ist es der Anklage nicht gelungen eine konkrete Verbindung zwischen Franco A.s Scheinidentität als "Benjamin David" und den mutmaßlichen Terrorplänen nachzuweisen. Möglicherweise ist es sogar so, dass Franco A. von etwaigen Anschlagsplanungen Abstand nahm, weil ihn sein Doppelleben zu sehr in Anspruch nahm. Oder aber er darin ein bessere Möglichkeit sah, "Deutschland zu retten".

Was weiß man inzwischen über das Weltbild des Angeklagten?

Vor allem das, was er über Jahre selbst festgehalten hat. Denn dem Angeklagten scheint es wichtig gewesen zu sein, seine Gedanken zu dokumentieren - für sich, aber wohl auch für eine wie auch immer geartete Nachwelt. Davon zeugen unter anderem zahlreiche Audio-Memos und -Mitschnitte. Sie zeigen ein buntes Sammelsurium aus klassischem Rechtsextremismus und populären Verschwörungstheorien. Darin ist die Rede davon, dass der Westen versuche, sein "dreckiges demokratisches System" anderen Ländern überzustülpen, dass die USA von Juden kontrolliert würden und Deutschland einen "Autogenozid" betreibe, in dem es seine Grenzen für Massenmigration geöffnet habe.

All das hat Franco A. bereits einmal in gebündelter Form zusammengefasst: In Form einer Masterarbeit, die er 2014 an der französischen Militärakademie Saint-Cyr einreichte. Ein Gutachter kam seinerzeit zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine wissenschaftliche Arbeit handele, sondern um einen "völkisch-nationalistischen" Appell. Dass das rassistische Manifest nicht das Ende seiner Karriere bedeutete, verdankte Franco A. dem Eingreifen seiner Vorgesetzten. Und das obwohl - wie ein ehemaliger Kamerad vor Gericht erklärte - Franco A.s Ansichten bei der Bundeswehr allgemein bekannt gewesen seien.

Das meiste davon war bereits vor Beginn der Hauptverhandlung bekannt. Was jedoch deutlicher wurde als zuvor, ist wie sehr Franco A. selbst im Mittelpunkt seines Weltbildes steht. In sehr frühen Aufzeichnungen etwa fantasiert sich der damalige Abiturient Franco A. eine Militärkarriere zusammen, die ihn an die Spitze der Bundeswehr führen und sodann die Durchführung eines Staatsstreichs ermöglichen soll.

Franco A., das zeigen auch andere Einlassungen und Aufzeichnungen, sieht sich dazu berufen, Deutschland zu retten. Doch vor wem muss dieses Deutschland eigentlich gerettet werden? Allem Anschein nach vor jenen Feinden, die er in seinen Memos und der Masterarbeit von 2014 benennt: Politiker, korrumpierte Eliten, Massenmigration und Zionisten.

Was sagt Franco A. zu all diesen Vorwürfen?

Im Grunde ist Franco A. bei seiner Darstellung geblieben: Als syrischer Flüchtling habe er es sich nur ausgegeben, um zu dokumentieren, wie leicht sich deutsche Behörden im Asylverfahren hinters Licht führen lassen.

Das Munitionsdepot im Keller der elterlichen Wohnung habe er nur für den Fall angelegt, dass eines Tages in Deutschland die staatliche Ordnung zusammenbricht - etwa infolge islamistischer Anschläge oder eines Krieges mit Russland. Die Pistole am Wiener Flughafen wiederum habe er zufällig in einem Gebüsch entdeckt und eingesteckt. Erst an der Sicherheitsheitskontrolle sei ihm eingefallen, dass er sie noch bei sich trage, weshalb er sie in Panik auf einer Behindertentoilette deponiert habe. Nach Wien zurückgekehrt sei er, um sie von sich aus der Polizei zu übergeben.

Und schließlich: Er selbst sei weder rassistisch noch sonst wie dem Rechtsextremismus zugeneigt. Vielmehr sei er jemand, der Dingen selbstständig auf den Grund gehe, sich mit rechten wie linken Ansichten auseinandersetze und versuche, mit Menschen ins Gespräch zu kommen. Das sei auch der Hintergrund seines "Besuchs" bei der Amadeu-Antonio-Stiftung gewesen.

Ist Franco A.s Verteidigung überzeugend?

Die vernünftigste Herangehensweise aus Sicht eines verständigen Angeklagten wäre gewesen, die nicht widerlegbaren Tatvorwürfe (Betrug, illegaler Waffenbesitz) einzuräumen und zum Rest zu schweigen. Dieses Schweigen hätte ihm seitens des Gerichts nicht negativ ausgelegt werden können. Eigentlich hatte Franco A. auch angekündigt, so vorgehen zu wollen.

Doch Schweigen ist nicht gerade eine Stärke des Bundeswehroffiziers und so war seine Ankündigung obsolet, kaum dass er sie ausgesprochen hatte. Inzwischen hat sich Franco A. zu allen Vorwürfen in der einen oder anderen Art eingelassen - aber immer wieder entscheidende Antworten verweigert. Wer hat ihm die Waffen besorgt? Woher stammt die Pistole vom Wiener Flughafen wirklich? Wie sahen die Absprachen für den "Tag X" in den Chatgruppen des ominösen Hannibal-Netzwerkes aus? Dieses Teilschweigen wiederum darf vom Gericht gewertet werden - auch zu seinen Ungunsten.

Hinzu kommt: Wenn Franco A. spricht, redet er sich regelmäßig um Kopf und Kragen. Etwa wenn er das Gericht davon zu überzeugen versucht, dass seine - angeblich inzwischen überwundenen - Ansichten über den Einfluss jüdischer Eliten auf die Weltpolitik nicht einfach tumber Antisemitismus waren, sondern theoretisch fundiert. Der Versuch, sein Bild in der Öffentlichkeit zu polieren, geht regelmäßig nach hinten los.

Und was machen seine Anwälte?

Eigentlich beschäftigt Franco A. drei Verteidiger. Einer davon war bislang noch nicht ein einziges Mal in der Hauptverhandlung zu sehen. Die beiden anderen sind zumindest körperlich anwesend - nicht immer zum Vorteil ihres Mandanten.

Moritz David Schmitt-Fricke etwa hatte den Prozess mit einem Paukenschlag begonnen: Vor der versammelten Presse erklärte er seinen Mandanten zum Helden und kündigte großspurig an, dass der Prozess gegen Franco A. zu einem Tribunal über die Regierung Merkel werden würde. Diese hätte gemeinsame Sache mit "kriminellen Schlepperbanden" gemacht, und durch die "Grenzöffnung" 2015 für Geflüchtete das Recht gebrochen. Sein Mandant hingegen habe - gemäß seinem Eid als Bundeswehrsoldat - Schaden von der Bundesrepublik abwenden wollen und werde nun in einem "politischen Prozess" abgestraft.

Dem lautstarken Auftakt folgte dann allerdings eine stellenweise an Apathie grenzende Zurückhaltung des Verteidigers in der Hauptverhandlung. Über Wochen hinweg gab es seitens Schmitt-Frickes kaum kritische Nachfragen an Zeuginnen und Zeugen. Erst als Anfang 2022 das Gericht andeutete, dass aus seiner Sicht alle wesentlichen Beweise vorgetragen wurden und die Beweisaufnahme damit abgeschlossen sei, kündigte Schmitt-Fricke an, noch "an die 15" Beweisanträge stellen zu wollen. Einige sind bis heute noch nicht eingegangen.

Schmitt-Fricke strapaziert damit regelmäßig die Geduld des Gerichts. Die Frage ist, ob aus eigenem Entschluss oder weil ihm sein Mandant mit seinem Selbstdarstellungsbedürfnis dazwischen funkt. Der dritte Verteidiger, Johannes Hock, hat eigentlich schon aufgegeben. Ende Februar bat er um Entbindung von seinem Pflichtverteidigermandat. Er könne keine gemeinsame Verteidigungsstrategie mit dem Angeklagten finden. Seine Einflussnahme auf Franco A. sei "erheblich eingeschränkt". Mit diesem Problem dürfte Hock wohl nicht alleine sein.

Wie stehen die Chancen für eine Verurteilung?

Dass Franco A. verurteilt wird, steht außer Zweifel. Die Frage ist: für welche Delikte?

Den zeitweisen illegalen Besitz von vier Schusswaffen, Munition und Sprengkörpern hat er bereits früh im Prozess eingestanden . Eine Strafe wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz ist somit unausweichlich.

Beim Vorwurf des Betruges wird es schon deutlich komplizierter. Zwar ist unstrittig, dass Franco A. Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie der Jobagentur über seine Identität täuschte und dadurch finanzielle Zuwendungen erhielt - und somit einen Vermögensvorteil, wie ihn der Straftatbestand erfordert. Doch bleibt fraglich, inwiefern die Behördenvertreter noch im guten Glauben handelten.

Denn wie Zeugenaussagen zu Beginn des Prozesses bestätigten, war zumindest das Jobcenter im bayerischen Erding, wo Franco A. unter seinem Alias "Benjamin David" gemeldet war, bereits kurz nach der Verhaftung von A. in Wien darüber informiert worden, dass möglicherweise ein Identitätsbetrug vorliegt. Dennoch wurde A. Sozialhilfe bewilligt und ausgezahlt. Das Geld selbst hat der Angeklagte nicht ausgegeben und inzwischen wieder zurückerstattet.

Und in Bezug auf die Terrorplanung?

Diesbezüglich fällt auch nach einem Jahr Hauptverhandlung eine Prognose schwer. Im Wesentlichen wird es darauf ankommen, ob der Strafsenat zu der Überzeugung gelangt ist, dass Franco A. fest zur Tat entschlossen war. Denn das ist die Mindestvoraussetzung für eine Verurteilung nach Paragraph 89a des Strafgesetzbuches. Nicht notwendig ist, dass Tatzeipunkt, -ort oder -ziel bereits konkret festgelegt waren. Entscheidend ist das "ob", nicht das "wann, wo und wie".

Genau diesen festen Tatentschluss hatte der Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt allerdings bereits einmal verneint. Im Juni 2018 lehnte er die Eröffnung der Hauptverhandlung bezüglich des Terrorismusvorwurfs ab. Seinerzeit argumentierte der Senat, dass Franco A. mindestens sechs Monate Zeit gehabt hätte, eventuelle Pläne für die Tat umzusetzen - dies aber nicht geschehen sei. Das spreche gegen einen festen Entschluss. Dieser Auffassung widersprach ein Jahr später der Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass der Verweis auf die lange "Vorbereitungszeit" nicht die zahlreichen anderen Indizien in Gänze entkräften kann. Das müsse in der Hauptverhandlung geklärt werden.

Einen endgültigen Beweis ist die Hauptverhandlung erwartungsgemäß schuldig geblieben. Und das Gericht hat sich - trotz steigender Animositäten zwischen dem Senatsvorsitzenden und dem Angeklagten - bislang zu keinerlei Andeutung hinreißen lassen, die etwas über den Ausgang des Verfahrens verrieten. Auf der anderen Seite deutet die Tatsache, dass Franco A. inzwischen wieder in Untersuchungshaft sitzt - nachdem bei einer Polizeikontrolle und anschließender Hausdurchsuchung Nazi-Devotionalien, Stichwaffen, Telekommunikationsgeräte und Aufzeichnungen sichergestellt wurden - darauf hin, dass der Senat ihn als alles andere als ungefährlich einschätzt. Und ihm zutraut, entscheidende Beweise verschwinden zu lassen.

Letzlich lässt sich das Urteil also nicht voraussagen. Eines jedoch steht fest: Nach der Beweisaufnahme spricht mehr für einen festen Tatentschluss als vorher.

Warum zieht sich der Prozess so lange und wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

Das liegt zum einen am Angeklagten selbst. Denn seine Teilgeständnisse lassen zahlreiche Fragen unbeantwortet - aus Rücksicht auf andere Beteiligte, die er nicht in das Verfahren hineinziehen möchte, betont Franco A. immer wieder. Der Senat kann sich damit jedoch nicht zufrieden geben und sieht sich daher zu einer deutlich detaillierteren Beweisaufnahme genötigt, als zunächst vermutet.

Aber auch aufseiten der Anklage tut man wenig, um den Prozess zu beschleunigen. Den Vorschlag, das Verfahren bezüglich des Betrugsversuchs einzustellen - allein schon weil die zu erwartende Strafe dafür im Gesamturteil kaum ins Gewicht fallen dürfte - lehnt die Generalbundesanwaltschaft ab. Das bedeutete, das auch zu diesem Tatkomplex zahlreiche Zeuginnen und Zeugen vernommen werden mussten.

Schließlich hat die Verteidigung das Verfahren durch immer neue Beweisanträge in die Länge gezogen, die zudem teilweise nicht innerhalb der vom Gericht gesetzen Fristen eingereicht wurden. Zuletzt kam hinzu, dass wiederholt Termine wegen Erkrankungen von Prozessbeteiligten abgesagt werden mussten. Vor zwei Wochen noch hatte das Gericht den 31. Mai als Tag der Urteilsverkündung ins Auge gefasst. Dieses Datum scheint nun hinfällig.

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