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Terrorprozess gegen Franco A - Urteil Anfang Juli

Franco A. sitz hinter einem Tisch. Er trägt ein bordeauxrotes Hemd und über Nase und Mund einen PFP2-Maske. Die langen Haare trägt er offen. Er neigt seinen Kopf nach unten.

Nach gut einem Jahr nähert sich der Terrorprozess gegen den Offenbacher Bundeswehroffizier Franco A. seinem Ende. Voraussichtlich am 5. Juli wird das Urteil verkündet.

Ein Verfahren, das weit mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als ursprünglich vorgesehen, nähert sich seinem Ende. Ab kommendem Montag, 20. Juni sollen im Prozess gegen den terrorverdächtigen Bundeswehroffizier Franco A. am Frankfurter Oberlandesgericht die Plädoyers gehalten werden. Das teilte der Staatsschutzsenat am Montag mit. Das Urteil soll nach derzeitigem Zeitplan am 5. Juli verkündet werden. Damit wäre die Hauptverhandlung fast 14 Monate nach Prozessbeginn abgeschlossen.

Waffen und Munition aus Bundeswehrbeständen

Die Anklage wirft Franco A. vor, aus einer "völkisch-nationalistischen" Gesinnung heraus, eine schwere staatsgefährdende Straftat geplant zu haben. Zu diesem Zweck soll der Bundeswehroffizier mehrere Schusswaffen sowie Munition und Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen unterschlagen und zumindest zeitweise im Keller des Hauses seiner Familie gelagert haben.

Zudem soll er sich in der Zeit von Ende 2015 bis Anfang 2017 als syrischer Flüchtling ausgegeben und als solcher das Asylverfahren in Deutschland durchlaufen haben. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass sich A. diese Tarnidentität zulegte, damit die Schuld an einem geplanten Terroranschlag, einem Flüchtling zugeschoben werde.

Das Doppelleben von Franco A. flog im Februar 2017 auf, als er am Flughafen Wien festgenommen wurde. Dort hatte er versucht, eine Pistole wieder an sich zu nehmen, die er zwei Wochen zuvor in einer Behindertentoilette versteckt haben soll. Beim Abgleich der Fingerabdrücke zeigte sich, dass diese mit einem registrierten Flüchtling aus Syrien übereinstimmten.

Angeklagter bestreitet Terrorvorwurf

Dass er sich zu Unrecht als Flüchtling ausgegeben hat, hat Franco A. mittlerweile eingeräumt. Damit habe er auf eigene Faust Missstände im deutschen Asylsystem recherchieren wollen, rechtfertigt sich der Berufsoldat. Auch den illegalen Besitz von Waffen und Munition hat A. gestanden. Die Planung eines Anschlags hingegen bestreitet er weiterhin. Franco A. befindet sich seit Februar wieder in Untersuchungshaft.

Offiziell abgeschlossen ist die Beweisaufnahme in dem Verfahren noch nicht. Am kommenden Montag wird das Gericht zunächst noch über eine Reihe von Beweisanträgen der Verteidigung befinden müssen. Im Anschluss sollen die Vertreter des Generalbundesanwalts ihr Plädoyer halten. Die Verteidigung würde am Freitag, 24. Juni folgen.

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