Eine Person sitzt auf einer Bank, sie ist nur von hinten zu sehen. Hinter ihr großflächig das Logo der Uni Marburg, so als würden sich das Logo und die Person anschauen.

Eigentlich muss eine HIV-Infektion einer Uni nicht gemeldet werden, auch nicht im Gesundheitsbereich. Ein Marburger Student der Zahnmedizin tat es doch - und darf nun nicht weitermachen.

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Uni Marburg schließt HIV-positiven Studenten aus

hs
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Am schlimmsten waren die Untersuchungen bei der Betriebsärztin. "Demütigend", nennt sie Frank Martin. "Sie fragte mich nach meinen Sexualpraktiken, nach meinen Medikamenten und notierte sich akribisch alles in meiner Akte, jedes Mal." Und jedes Mal habe sie nach HIV-assoziierten Symptomen gesucht, jede noch so kleine trockene Hautstelle unter die Lupe genommen.

Frank Martin heißt eigentlich anders. Seit 2012 weiß er, dass er HIV-positiv ist. Eine Diagnose, die bis Ende der 1990er Jahre einem Todesurteil gleichkam. Doch seitdem gibt es gut wirksame Medikamente, die die Lebenserwartung Infizierter auf ein Normalmaß erhöhen. Zudem drücken sie die so genannte Viruslast und machen eine Weitergabe des Erregers fast unmöglich, wenn die Viruslast unterhalb von 200 Viruskopien pro Milliliter Blut liegt (siehe Infobox).

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HIV-Viruslast

Mit Viruslast bezeichnen Experten die Menge der Viren im Blut. Gemessen wird die Zahl der Viruskopien pro Milliliter Blutplasma. Je stärker HIV sich vermehrt, desto höher die Viruslast und desto stärker die Schädigung des Immunsystems. Medikamente können die Viruslast so weit reduzieren, dass HIV mit den gängigen Verfahren nicht mehr nachweisbar ist, also unter der Nachweisgrenze liegt. Das ist der Fall, wenn die Viruslast unter 20 bis 50 Viruskopien pro Milliliter Blut sinkt.
Bei weniger als 200 Viruskopien pro Milliliter Blut gelten HIV-positive Menschen als sexuell nicht mehr infektiös. Die Viruslast kann immer wieder stark schwanken, etwa durch eine Impfung. Einen kurzzeitigen, vorübergehenden Anstieg der Viruslast nennen Experten auch "Blip".

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Normales Leben - bis zum Ausschluss vom Studium

Und so war es für den heute 34-Jährigen nach einem ersten Schock klar, dass er zwar täglich antivirale Medikamente nehmen muss, sein Leben aber weitgehend normal führen wird - inklusive eines Studiums der Zahnmedizin, von dem er schon in Kindertagen geträumt hatte. Erfolgreich absolvierte er die beiden theoretischen Studienabschnitte an der Philipps-Universität in Marburg.

Im Jahr 2020 sollte der dritte, der klinische Teil am Uniklinikum Gießen-Marburg (UKGM) folgen, etwa ein Kurs der kieferorthopädischen Technik. Doch dazu kam es nicht: Die Universität schloss Martin von den Kursen aus, weil sie in ihm eine Gefahr für seine Kommilitonen und damit auch für spätere Patienten sieht.

Ärztin: Kein Weiterstudieren garantiert

Vor diesem klinischen Studienabschnitt hatte es eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung beim betriebsärztlichen Dienst der Uni gegeben, in deren Rahmen Martin einen Bogen ausfüllen musste, in dem er nach Infektionskrankheiten gefragt wurde. Zunächst machte er dazu keine Angaben, was er aus rechtlicher Sicht auch nicht muss.

Doch die diensthabende Betriebsärztin ließ nicht locker und so lenkte er ein, ließ sich sogar zu einem HIV-Test überreden, wie er erzählt. Als der positive Befund vorgelegen habe, habe die Ärztin sehr schnell deutlich gemacht, dass sie kein Weiterstudieren garantieren könne, was Martin "nach 40 Jahren Forschung zum Thema HIV für einen schlechten Scherz" hielt.

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Keine Mitteilungspflicht

Nach Angaben der Deutschen Aidshilfe gibt es grundsätzlich keine Mitteilungspflicht einer HIV-Erkrankung. Bei Einstellungsuntersuchungen darf also kein HIV-Test verlangt werden. Einzige Ausnahme sind besonders verletzungsträchtige chirurgische Tätigkeiten wie das Operieren im beengten Operationsfeld mit schlechter Sichtkontrolle.
Dafür soll laut Empfehlungen der Gesellschaft für Virologie und der Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten die Viruslast des Menschen mit HIV unter der Nachweisgrenze von 50 Viruskopien pro Milliliter sein und unter anderem mit doppelten Handschuhen gearbeitet werden.

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Zunächst für ein Jahr ausgeschlossen

Doch die Ärztin berief eine Expertenkommission ein und ließ sich vom Hausarzt Martins Laborwerte des vorangegangenen Jahres schicken. In dieser Periode lag er zwei Mal leicht über der Nachweisgrenze. Mit einer Verspätung von sechs Monaten kam die Kommission deswegen zu dem Urteil, dass Martin ein Jahr lang vom Studium ausgeschlossen werde. Zudem müsse er jeden Monat über einen Test nachweisen, dass er nicht ansteckend ist. Die Tests für jeweils 145 Euro musste er aus eigener Tasche zahlen, was er neun Monate lang tat.

Als die praktischen Kurse im Sommer 2021 näher rückten, bekam Martin keine Eignungsbescheinigung, weil er sich zudem ab Februar 2021 der Kontrolle verweigerte und keine Testergebnisse mehr vorlegte.

Anwalt: Uni wollte disziplinieren

Martin ging gerichtlich gegen seinen Ausschluss vor - vertreten vom Kölner Rechtsanwalt Jacob Hösl, der sagt: Das Problem sei auch ohne eine Kommission lösbar gewesen. Und: "Die Auflagen hatten einen bestrafenden Charakter, weil die praktischen Kurse zu dem Zeitpunkt noch gar nicht angefangen hatten. Es geht aber darum, Gefahren abzuwenden und nicht Disziplin durchzusetzen."

Um diese Auffassung bei Gericht zu stützen, ließ der Anwalt ein Gutachten über die Wirksamkeit der Medikamententherapie und mögliche Abweichungen bei der Viruslast bei einem der führenden Aids-Wissenschaftler Deutschlands, Jürgen Rockstroh, erstellen. Er ist Leiter der Infektiologie am Universitätsklinikum Bonn und forscht seit 1989 zu HIV.

Uni erlässt Betretungsverbot

Eine erste Entscheidung in der Sache traf im November 2021 das Verwaltungsgericht in Gießen. Es folgte dem Gutachten und stellte fest, dass es aus infektiologischer Sicht keinen Grund für den Ausschluss von den praktischen Kursen gebe. "Die Freude war riesig", sagt Martin. "Wir hatten das Gefühl: Minderheiten werden in Deutschland tatsächlich geschützt."

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Weniger HIV-Infektionen

2021 lebten nach Angaben des Robert-Koch-Instituts rund 6.000 Menschen mit HIV in Hessen, genauso viele wie im Jahr zuvor. In ganz Deutschland lebten demnach rund 90.800 HIV-positive Menschen, rund 600 weniger als 2020. Auch die Zahl der Neuinfektionen blieb in Hessen (etwa 140) und in Deutschland (etwa 1.800) in den vergangenen beiden Jahren gleich.
Seit 2016 sanken die Zahlen, zuletzt waren sie vor 20 Jahren so niedrig. Im Jahr 2007 gab es noch rund 300 Neuinfektionen in Hessen und rund 3.500 in Deutschland. Allerdings weist das RKI darauf hin, dass während der Corona-Pandemie weniger auf HIV getestet wurde.
Um einer HIV-Infektion vorzubeugen, empfehlen Mediziner Verhütungsmittel wie Kondome und Femidome. Seit 2019 sind PrEP-Tabletten erhältlich (Prä-Expositions-Prophylaxe), die bei regelmäßiger Einnahme auch bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine Ansteckung mit dem einst tödlichen Virus verhindern. Inzwischen gibt es auch eine Art "Pille danach", falls man ohne Verhütung mit jemand HIV-Positivem geschlafen hat. Die mehrwöchige Einnahme von PEP-Tabletten (Post-Expositions-Prophylaxe) kann starke Nebenwirkungen nach sich ziehen.

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Doch die Universität blieb bei dem Teilnahmeverbot. Auf hr-Anfrage teilte sie mit, sie werde sich nicht im Detail äußern, nur so viel: Sie sei immer bemüht, "Lösungen für den Einzelfall zu finden und ein Studium zu ermöglichen. Werden Lösungsvorschläge nicht angenommen oder die Lösungswege nicht eingehalten, bleibt zu unserem Bedauern nur der Weg eines jeweils befristeten Ausschlusses von Veranstaltungen im Studium."

Bei allen Vorschlägen habe die Uni an ihn immer strengere Maßstäbe angelegt, als an operierende HIV-positive Chirurgen, entgegnet Martin. In seinem Fall erstellte die Hochschule ein "Gefahrenkataster", das Verletzungsrisiken während der praktischen Kurse katalogisiert, erließ sogar ein Betretungsverbot für Martin, der auch dagegen Widerspruch einlegte.

Gerichtshof lehnt Expertise ab

Der Fall landete schließlich beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser gab Anfang Januar 2022 in einem Eilverfahren der Uni recht und ließ auch keine Rechtsmittel zu. "Eine abenteuerliche Entscheidung", sagt Rechtsanwalt Hösl, der ob der Begründung der Richter immer noch fassungslos ist: Sie lehnten Rockstrohs Expertise ab, weil dieser ein Humanmediziner sei, "der die Praxis in den fraglichen zahnmedizinischen Lehrveranstaltungen nicht aus eigenem Erleben kennen dürfte".

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Wegen HIV vom Studium in Marburg ausgeschlossen

Marburg unter einem Gewitterhimmel mit einem Blitz
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Auch wenn Martins Einsprüche gegen Ausschlussbescheide der nachfolgenden Semester noch laufen - faktisch kann er in Marburg damit nicht weiterstudieren. "Dass HIV-Positive aus Teilen einer staatlichen Universität entfernt werden können, weil sie als Gefahrenobjekt gesehen werden, ist für mich einfach unfassbar", konstatiert er. "Und das geht sogar bei Gerichten durch."

Fehlende Unterstützung in Ministerien

Bitter sei auch die fehlende Unterstützung von Ministerien und deren Antidiskriminierungsstellen gewesen, berichtet Martin. Trotz der Existenzsorgen, die er durch den bislang fehlenden Abschluss und die Gerichtskosten hat, will der Student seinen Traum vom Zahnarztberuf nicht aufgeben. Dass er ihn in Marburg verwirklichen kann, ist unwahrscheinlich.

Über konkretere Pläne möchte Frank Martin nicht sprechen – aus Angst, sich seine Zukunft wieder zu verbauen.

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Diskriminierung von HIV-positiven Menschen

Wie die Studie "positive stimmen 2.0" aus dem Jahr 2020 der Deutschen Aidshilfe und des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft belegt, werden HIV-positive Menschen weiterhin diskriminiert, und das vor allem im Gesundheitsbereich. Demnach gaben 56 Prozent der online Befragten an, innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens eine Form von negativer Erfahrung im Gesundheitswesen gemacht zu haben - etwa durch einen sichtbaren Vermerk auf der Krankenakte oder unangebrachte Fragen. Auch Gesundheitsleistungen wurden verweigert.
Zu Martins Fall sagt Christian Setzepfandt, Mitglied im Vorstand der Aidshilfe Frankfurt: "Ich kann meine Empörung nicht in Worte fassen. Ich hätte nicht gedacht, dass es im Jahr 2022 noch ein Thema ist, dass jemand, der Zahnmedizin studieren möchte, von einem Studium ausgeschlossen wird. Wider das inzwischen 40 Jahre alte medizinische Wissen, das eine Universitätsklinik wie die in Marburg selbstverständlich haben sollte."

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