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Urteil: Lebenslange Haftstrafe für Stephan Ernst
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Im Lübcke-Prozess sind die Urteile gefallen: Der Hauptangeklagte Stephan Ernst wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der als Mittäter angeklagte Markus H. hingegen wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.