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Vater des Hanau-Attentäters erneut vor Gericht

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Der Berufungsprozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters hat begonnen. Ihm wird Beleidigung in mehreren Fällen vorgeworfen. Mehrfach musste die Vorsitzende Richterin den 75-Jährigen zur Ordnung rufen und ihn auf seinen Platz verweisen.

Vor dem Hanauer Landgericht ist am Montag der Prozess gegen den Vater des Attentäters von Hanau in die nächste Runde gegangen. Wegen Beleidigung war der Mann vor knapp einem Jahr zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Und diese begann mit Verzögerungen und ausführlichen Einlassungen des Angeklagten. "Es gibt in keinem dieser drei Fälle eine Beleidigung", sagte der 75-Jährige. Zugleich warf er Staatsanwalt Martin Links eine "mutmaßliche Volksverhetzung" vor. Man wolle ihn "mundtot" machen und finanziell ruinieren, so der Angeklagte.

Beschimpfungen in Strafanzeige

Der Mann ist der Vater des 43-Jährigen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet hatte. Der Attentäter tötete anschließend seine Mutter und sich selbst.

Der Vater soll unter anderem in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten, als "wilde Fremde" bezeichnet haben. Zudem hatte ihm die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Amtsgericht vorgeworfen, ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als "Terrorkommando" beziehungsweise "Terroreinheit" bezeichnet zu haben.

Außerdem soll er den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der "Wählertäuschung" bezichtigt haben. Angeklagt war er deshalb wegen Beleidigung in drei Fällen.

Während des Berufungsprozesses verlas die Vorsitzende Richterin neben den Schreiben des Angeklagten sowie anderen Dokumenten auch das Gutachten eines Psychiaters, der bereits dem Verfahren vor dem Amtsgericht beigewohnt hatte, und dem Mann eine wahnhafte Störung mit "Kampfparanoia" und "Querulantenwahn" und zugleich ein rechtsextremes Gedankengut bescheinigte.

Angeklagter geht Richterin und Staatsanwaltschaft an

Ähnlich wie im Prozess vor dem Amtsgericht ging der Angeklagte immer wieder die Vorsitzende Richterin und die Staatsanwaltschaft und auch die Pressevertreter in aufgebrachtem Ton an.

So forderte er von der Vorsitzenden Richterin mehrfach einen "Fahrplan" und warf der Staatsanwaltschaft vor, es sei "eine Schande für unser Land" gewesen, wie das Verfahren vor dem Amtsgericht geführt worden sei. Zudem erklärte er: "Mein Sohn ist nicht der Attentäter, notieren Sie das bitte."

Angeklagter will Geldstrafe nicht bezahlen

Mehrfach musste ihn die Vorsitzende Richterin zur Ordnung rufen und ihn auf seinen Platz verweisen. Schon zu Beginn seiner Einlassungen machte er zudem deutlich, dass er eine etwaige Geldstrafe nicht begleichen werde. "Von mir kriegen sie hier kein Geld. Sie müssen es von mir klauen, oder ich gehe in eine Ersatzfreiheitsstrafe", sagte der Angeklagte.

Ursprünglich hatte das Gericht lediglich einen Verhandlungstag angesetzt. Nachdem der Angeklagte jedoch erneut auf seine Hörproblematik verwies, an der er leide, seit er von Polizeibeamten in der Tatnacht in seinem Haus geschlagen worden sei, vertagte die Vorsitzende Richterin die Verhandlung bis diesen Freitag.

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