Ein Schild in der Offenbacher Innenstadt weist auf die Maskenpflicht hin.

Diskotheken müssen schließen, in der Innenstadt gelten Maskenpflicht und Alkoholverbot, in Restaurants brauchen Geimpfte einen zusätzlichen Test: In der Stadt Offenbach sind wegen einer dauerhaft hohen Corona-Inzidenz neue Hotspot-Regelungen in Kraft.

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Offenbach ist Hessens erster Hotspot

Am Eingang eines Weihnachtsmarktes hängt ein Banner mit der Aufschrift "Auch geimpft gilt: Schützen Sie sich und andere!"
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Offenbach ist die erste hessische Stadt, für die nun die verschärften Hotspot-Regeln gelten. Nachdem die Indizenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 350 Neuinfektionen gelegen hat, traten am Sonntag die neuen Einschränkungen in Kraft. So sieht es die neue hessische Corona-Verordnung vor, die seit Donnerstag in Kraft ist.

"Wir befinden uns noch mitten in der vierten Welle der Delta-Variante. Zusätzlich breitet sich jetzt die neue Omikron-Variante aus", sagte Bürgermeisterin und Gesundheitsdezernentin Sabine Groß (Grüne) in einer Ankündigung der Stadt Offenbach.

Alkoholverbot und Maskenpflicht

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes an publikumsträchtigen Orten zählt genauso zu den neuen Regelungen wie das Verbot, dort Alkohol zu konsumieren. In der Offenbacher Fußgängerzone gilt daher nun wieder täglich von 8 bis 22 Uhr eine Maskenpflicht im Bereich zwischen Marktplatz und Kaiserstraße sowie zwischen Berliner Straße und Geleitsstraße. "Die Maskenpflicht in dicht gedrängten Situationen soll zu einem höheren Infektionsschutz beitragen", ergänzte Groß.

Anders als in der Vergangenheit bestehe derzeit noch keine Notwendigkeit, die Maskenpflicht außerhalb der Fußgängerzone auf andere Orte im Stadtgebiet auszuweiten, teilte die Stadt weiter mit. Das Alkoholverbot gelte neben der Fußgängerzone auch für den Martin-Luther-Park. Ausgenommen vom Verbot ist der Weihnachtsmarkt, auf dem fortan aber nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben.

Clubs und Diskotheken müssen schließen

Außerdem müssen in Offenbach nun Tanzlokale, Clubs und Diskotheken sowie Bordelle schließen. Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt im Innenbereich die 2G-plus-Regelung: Hier ist neben einem Impf- oder Genesenen-Nachweis auch ein tagesaktueller negativer Test nötig. Im Außenbereich herrscht 2G.

Ab 3.000 Teilnehmenden gilt auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-plus-Regel. Jeweils mit bestehender Maskenpflicht. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) gegen das Coronavirus erhalten hat, ist bei der 2G-plus-Regelung generell von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Bei privaten Zusammenkünften und Feiern wird die Personenzahl auf 50 im Innenbereich und 200 im Außenbereich begrenzt.

Aktuelle Infektionsschutzmaßnahmen reichen nicht

"Wir sehen auch bei uns in Offenbach, dass die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen noch nicht reichen, um die Zahlen wieder deutlich zu senken", sagte Stadtrat Martin Wilhelm (SPD). "Nun hat das Land weitere Vorgaben gemacht - diese setzen wir jetzt um."

Die Hotspot-Regelung tritt außer Kraft, sobald der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter der 350er-Marke liegt. Am Sonntag lag Offenbach mit einem Wert von 372,8 aber erneut als einziger hessischer Kreis oder kreisfreie Stadt deutlich darüber.

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