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Auflösung der Frankfurter Seebrücke-Demo war rechtswidrig

Seebrücke Demo Frankfurt

Die Polizei löste im April 2020 eine Demonstration der Frankfurter Initiative "Seebrücke auf - und berief sich auf die damalige Corona-Verordnung. Ein Gericht hat nun entschieden: Das hätte sie nicht tun dürfen.

Die Polizei hätte die Demonstration der Organisation "Seebrücke" im April 2020 in Frankfurt nicht auflösen dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Rund 300 Menschen hatten damals rund um den Eisernen Steg in der Innenstadt dafür demonstriert, Geflüchtete aus Lagern in Griechenland aufzunehmen.

Die Polizei löste die Demonstration auf und berief sich dabei auf die Corona-Vorschriften. Gegen die Auflösung klagte die Anmelderin der Demonstration - und bekam nun Recht.

Kein grundsätzliches Versammlungsverbot

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Versammlungsfreiheit. Die Polizei habe damals per Lautsprecherdurchsagen verkündet, dass wegen der Pandemie "sämtliche Versammlungen verboten" worden seien. Diese Aussage habe aber nicht der Rechtslage entsprochen, so das Gericht. Weder durch das Infektionsschutzgesetz noch in den Corona-Verordnungen des Landes Hessen sei ein grundsätzliches Versammlungsverbot in Kraft gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel in Berufung zu gehen.

Empörung über Demo-Auflösung

Die Auflösung der Demonstration hatte im vergangenen Jahr für hitzige Diskussionen gesorgt. Die Demonstrierenden kritisierten das Vorgehen der Frankfurter Polizei als unverhältnismäßig. Die Polizei hatte argumentiert: Auch wenn sich die Demonstrierenden größtenteils an das Abstandsgebot gehalten hätten, sei es dennoch immer wieder zu Verstößen dagegen gekommen. Es sei für die Beamtinnen und Beamten unmöglich gewesen, den Sicherheitsabstand durchzusetzen.

Der Frankfurter Verfassungsrechtler Georg Hermes kritisierte damals auf hr-Anfrage das Vorgehen der Polizei als rechtswidrig. Aufgabe der Polizei sei es, das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit zu schützen und durchzusetzen. "Sie kann nicht einfach den leichtesten Weg gehen und die Versammlung auflösen."