Weihnachtsgottesdienste Keine Einigkeit in Kirchen bei Corona-Regeln

3G, 2G, 2G-plus: In Hessens Kirchen herrscht zu Weihnachten ein Flickenteppich an Corona-Regeln. Im Bistum Fulda hält der Generalvikar selbst eine Testpflicht für Ungeimpfte für nicht akzeptabel.
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Kirchen-Wirrwarr um Corona-Regeln für Gottesdienste

Macht hoch die Tür, die Tor macht weit? Kurz vor Weihnachten tun sich die evangelische und katholische Kirche schwer mit einem gemeinsamen Weg im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Handlungsempfehlungen zu Einlass und Ablauf der Messen gibt es reichlich, verbindliche Vorgaben dagegen kaum. "Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung auf", heißt es in einer Übersicht des Landes. Sie mögen sich an den Bestimmungen des Robert-Koch-Instituts orientieren.
Eine Begrenzung auf Personen zumindest mit Negativ-Nachweis wird dringend empfohlen - das bedeutet: 3G. Verpflichtend sind aber lediglich Abstands- und Hygienekonzepte. Für die Kirchen ist es ein Spagat zwischen der ungehinderten Verkündigung der frohen Botschaft und dem Schutz der Gesundheit.
Bistum Fulda: Von einer Verschärfung der Corona-Regeln angesichts der hohen Infektionszahlen ist im Bistum keine Spur. Zwar gelten wie überall Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Maskenpflicht. Aber zu einer Durchsetzung des empfohlenen 3G-Standards, der auch überprüft wird, konnte sich das Bistum nicht durchringen. Man wolle niemanden ausschließen und die Seelsorge pflegen, hieß es. Aktuell gibt es für Gottesdienst-Besucher im Fuldaer Dom zum Beispiel keine Kontrollen des Impf- oder Teststatus.
Generalvikar Christof Steinert lehnt einen zwingenden Test vor dem Betreten der Kirche ab, wie er auf Anfrage sagte: "Mit einer Testpflicht würden dann womöglich Ungeimpfte praktisch doch von Gottesdiensten ausgeschlossen." Das sei nicht akzeptabel. Die Teilnahme dürfe wegen einer persönlichen Impf-Entscheidung nicht eingeschränkt werden. Ungeimpfte dürften nicht geächtet und aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden.

Steinert betonte auch, man wolle zwar zur Bekämpfung der Pandemie beitragen und empfehle Impfungen. Doch schlussendlich fühle man sich der Seelsorge verpflichtet. Ein Bistumssprecher erklärte: Die dynamische Pandemie-Entwicklung werde beobachtet, strengere Regeln bei ausgewählten Gottesdiensten seien denkbar. Die Gemeinden könnten aber selbst entscheiden, wie streng sie vorgingen. Im benachbarten Thüringen, wohin das Bistum auch reicht, gibt es hingegen eine 3G-Pflicht, wie es in den Corona-Information des Bistums heißt.
Bistum Limburg: Für Gottesdienst-Besucher gilt flächendeckend die 3G-Regel. Dom-Kapitular Georg Franz, Chef des Arbeitsstabes Corona, sagt: "Das Vorlegen eines Testnachweises mag eine gewisse Hürde darstellen. Es ist aber angesichts der pandemischen Lage zumutbar." Es gebe eine erhöhte Sicherheit. Überprüft würden die 3G-Nachweise von Ehrenamtlichen an den Eingängen.
Eine Pflicht zur Kontaktdaten-Erfassung gebe es im Gegensatz zu den Bestimmungen in Rheinland-Pfalz nicht. Für die meisten Gottesdienste gebe es aber Anmeldeverfahren in den Pfarreien - insbesondere rund um Weihnachten. Lediglich bei Gottesdiensten an Werktagen werde darauf verzichtet.
An Weihnachten werden Pfarreien die Anzahl der Gottesdienste erhöhen, andere werden kürzere Formate im Freien anbieten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ohne Nachweis am Gottesdienst teilnehmen. Für allgemeine kirchliche Veranstaltungen neben den Gottesdiensten gilt die 2G-Regel, wie das Bistum mitteilte. Weitere Informationen zum Umgang mit Corona finden sich hier.
Bistum Mainz: Laut Weihbischof Udo Markus Bentz ist empfohlen, Gottesdienste nach der 2G-Regel und unter Umständen sogar noch mit zusätzlichem Test durchzuführen. Allerdings müsse in jeder Pfarrei oder Pfarrgruppen eine Eucharistiefeier an Sonn- und Festtagen (oder am Vorabend) angeboten werden, an der auch nicht immunisierte Personen teilnehmen können. Dafür gilt eine 3G-Empfehlung, wie es in einer Anordnung des Bistums heißt. Schnelltests können unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden.
In Hessen dürfen Minderjährige und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen, an 2G-Gottesdiensten teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis haben. Kinder unter sechs Jahren brauchen keinen Nachweis, bei schulpflichtigen Kindern genügt das dem Testheft der Schule.
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW): Als Mindeststandard empfiehlt die in Kassel ansässige Landeskirche den Gemeinden die 3G-Regel. Die Umsetzung steht in der Verantwortung der Kirchenvorstände. Die Gemeinden können aber auch strengere Schutzkonzepte wählen.

Mit Blick auf Weihnachten lautet eine der Empfehlungen der EKKW: Gottesdienst vor allem draußen zu planen. Eine Sprecherin betonte, es sei wichtig, verantwortlich zu feiern und Menschen vor Infektionen zu schützen. Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten auch bei 2G-plus-Konzepten. Familien oder gemeinsame Haushalte bis zehn Personen dürfen zusammensitzen.
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN): Auch die EKHN betont das eigenverantwortliche Handeln der Kirchengemeinden. Von Darmstadt aus würden Leitfäden mit Grundsätzen herausgegeben. Der Corona-Krisenstab empfiehlt je nach räumlicher Gegebenheit der Kirche Gottesdienste nach 3G oder besser 2G. Mundschutz und Abstand gilt in beiden Fällen als obligatorisch. Bei Gottesdiensten mit beengtem Platz wird eine vorherige Anmeldung empfohlen. "Zusätzliche Tests nach 2G-plus können für beengte Räume eine Option sein", heißt es.
EKHN-Sprecher Volker Rahn sagte: "Es ist ein Abwägung zwischen der Sicherheit der Gottesdienst-Besuchenden in der sich wieder verschärfenden Corona-Pandemie und dem Willen, Menschen einen möglichst einfach den Zugang zu religiösen Feiern in der Weihnachtszeit zu ermöglichen." Um zusätzliche Optionen zu schaffen, hat die Landeskirche ihre Gemeinden darauf hinbgewiesen verstärkt auf Live-Streams und Video-Andachten zu halten. In diesem Punkt sind sich die evangelischen und katholischen Kirchen einig. Solche Angebote haben mittlerweile alle im Gottesdienst-Programm.