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Gericht gibt klagenden Studenten recht

Der Schriftzug «Johann Wolfgang Goethe-Universität» ist am 14.10.2014 auf dem Campus Westend der in Frankfurt am Main (Hessen) über dem Eingang zum Hauptgebäude zu lesen.

Noch im Oktober erklärte die Frankfurter Goethe-Universität die Zulassungspanne für durchstanden. Doch sechs Studierende hatten gegen die bundesweite Lösung geklagt und haben jetzt recht bekommen - und die Uni widerspricht.

Das Ringen um eine Lösung nach der Zulassungspanne an der Frankfurter Goethe-Universität geht weiter. Die Universität will gegen eine Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts in dem Fall vorgehen. Die zuständige Kammer hatte sechs Medizinstudierenden beschieden, sie hätten ein Anrecht auf einen Medizinstudienplatz an der Hochschule.

"Die Goethe-Universität widerspricht dieser Rechtsdeutung und wird daher gegen den Beschluss beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel fristgerecht Beschwerde einlegen", teilte die Uni am Freitag mit. Ein Sprecher merkte zudem an, "dass zwei der sechs Antragsteller bereits einen Medizinstudienplatz an einem anderen Standort erhalten haben".

133 der ursprünglich 282 Zurückgewiesenen habe die Hochschule selbst aufgenommen. Einige bekamen einen Platz in einer anderen Stadt. Sechs Betroffene hatten gegen die bundesweit koordinierte Lösung geklagt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab ihnen am Donnerstag recht.

Anspruch auf Platz in Humanmedizin

Die zuständige Kammer hatte festgestellt, "dass die Antragsteller im Rahmen der im Eilverfahren gebotenen Überprüfung wohl einen Anspruch auf die Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt am Main haben". Ihnen waren stattdessen Plätze für Zahnmedizin, Pharma- oder Biowissenschaften angeboten worden. Laut Gericht war "eine Rücknahme aller Zulassungsbescheide rechtswidrig". Wie es nun konkret weitergeht, ist offen.

Auslöser der Affäre war, dass die Uni der zentralen Vermittlungsstelle für Medizinstudienplätze zu viele freie Plätze gemeldet hatte. Dadurch bekamen 251 Bewerber und Bewerberinnen für Medizin und 31 für Zahnmedizin zunächst eine Zusage, die dann aber widerrufen wurde. Als der Fehler bemerkt wurde, wurden die bereits versandten Zulassungsbescheide zurückgenommen.

Aufwendiges bundesweites Verfahren

Damit sie doch studieren können, bedurfte es eines aufwendigen bundesweiten und gestaffelten Verfahrens. Im Oktober verkündete die Goethe-Universität, dass allen Betroffenen ein Studienplatz angeboten werden konnte. Dabei kamen aber nicht alle in Frankfurt und nicht alle bei Humanmedizin unter.

Die Goethe-Universität nahm selbst weit mehr Studierende auf, als es eigentlich Plätze gibt. Wenn das möglich ist, stünden auch für die sechs Antragsteller ausreichende Studienplätze zur Verfügung, urteilte das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

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