Bahnhofsviertel Frankfurt bei Tag

65 Gäste sind nach dem Besuch eines Restaurants in Frankfurt erkrankt. Der Name des Lokals wird auch nach der Schließung nicht genannt - noch nicht. Warum eigentlich? Spoiler: Mit Kundennähe hat das wenig zu tun.

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65 Gäste erleiden Magen-Darm-Infekt nach Restaurantbesuch

An einer Tür hängt ein Schild "Geschlossen"
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65 Menschen nach Restaurant-Besuch krank: Worum geht's?

Vom Besuch eines Restaurants im Frankfurter Bahnhofsviertel haben mindestens 65 Menschen eine Magen-Darm-Erkrankung mit nach Hause geschleppt. Zumindest wurden der Stadt bis Dienstagmorgen so viele Fälle gemeldet. Den meisten gehe es wieder gut. Das betroffene Lokal hat nach Bekanntwerden der Fälle am 18. April in Eigenregie geschlossen, einen Tag später wurde die Schließung auch amtlich von der Stadt verfügt.

Warum hat die Stadt Frankfurt den Namen des Restaurants nicht veröffentlicht?

Das ist die entscheidende Frage für die Restaurantbesucher Frankfurts. War ich dort möglicherweise auch? Beantworten wird sie die Stadt derzeit nicht - wegen datenschutzrechtlicher Gründe, wie Michael Jenisch vom Ordnungsamt erklärt. Er verweist auf das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Im Gesetzestext heißt es übersetzt: Betriebe, die verunreinigte oder schädliche Nahrung ausgeben, sollten dann namentlich genannt werden, "wenn dies zur Gefahrenabwehr geeigneter ist".

Im konkreten Fall sei die akute Gefahr nicht mehr gegeben, weil das Restaurant bereits geschlossen sei, sagte Ordnungsamtssprecher Jenisch. Das sei zwar nicht kundenorientiert, aber eben Vorschrift.

Wird der Name des Restaurants noch genannt?

Ja. Und nein. Auch hier gibt es laut Ordnungsamt klare Vorgaben. Und zwar dürfe die Stadt den Namen des Restaurants zwar nicht im Zusammenhang mit den aktuellen Krankheitsfällen publik machen, müsse ihn aber gleichwohl nach Abschluss aller Maßnahmen im Verbraucherfenster des Landes Hessen veröffentlichen; dann im Zusammenhang mit Details zu den Vorwürfen, die zur Schließung geführt haben.

Das dürfte vermutlich im Laufe der kommenden Woche der Fall sein. Auch hier gilt: Dem möglicherweise geschädigten Restaurantbesucher hilft das im Nachgang nur äußerst bedingt.

Was hat die Erkrankungen verursacht?

Nach Angaben der Stadt sind die mikrobiologischen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. Bereits vor dem Auftreten der Krankheitsfälle, am 4. April, wurde eine in Deutschland nicht zulässige Gewürzpaste beanstandet, zudem seien Proben einer Erdnusssauce und eines Hähnchenpulvers genommen worden.

Welches der Produkte die Magen-Darm-Erkrankungen verursacht hat, ist noch nicht bekannt. Zur Klärung wurden auch Proben von Kunden des Lokals genommen, die vor Kurzem noch Symptome aufwiesen.

Sind noch weitere Lokale betroffen?

In Frankfurt nicht. Wie das Gesundheitsdezernat der Stadt bestätigte, soll es in Deutschland noch zwei bis drei weitere Schwester-Restaurants geben. Namen und Standorte? Bleiben unbekannt.

Darf das Restaurant wieder öffnen?

Ja, und zwar, wenn die Krankheitsfälle endgültig geklärt, die Ursachen behoben und Bußgelder beglichen sind. Das Lokal kann dann amtlich wieder geöffnet werden.

Zuständig dafür ist, wie auch bei der Schließung, das Ordnungsamt. Dessen Mitarbeiter würden im Vorfeld Proben nehmen und die Hygiene vor Ort begutachten, sagt Michael Jenisch vom Ordnungsamt. Sollte der Besuch erfreulich sein, stünde einer Wiedereröffnung in der Regel nichts im Weg.

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