Der Angeklagte (l.) sitzt neben seinem Verteidiger Ashraf Abouzeid im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Paderborn.

Im Mordfall Lübcke muss sich Elmar J. vor dem Landgericht Paderborn verantworten. Er soll dem Täter Stephan Ernst die Waffe verkauft haben. Zum Prozessauftakt bestritt er das, räumte aber andere Deals mit dem Rechtsextremisten ein.

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Mordfall Lübcke: Mutmaßlicher Waffenverkäufer bestreitet Vorwürfe

hs
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Im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte 66-Jährige den Verkauf der Tatwaffe an den verurteilten rechtsextremistischen Mörder Stephan Ernst bestritten.

Vor dem Landgericht Paderborn (Nordrhein-Westfalen) sagte der Verteidiger von Elmar J. beim Prozessauftakt am Mittwoch, sein Mandant räume einen Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Sein Mandant bedauere, unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben, erklärte Verteidiger Ashraf Abouzeid. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Mord am CDU-Politiker Lübcke bestreite J. aber ausdrücklich.

"Gewisse Affinität zum Dritten Reich"

Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha (Kreis Kassel) erschossen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem nun Angeklagten aus Ostwestfalen vor, er habe Stephan Ernst die Tatwaffe samt Munition 2016 für rund 1.100 Euro verkauft. Er habe durch vorsätzliches und illegales Handeln fahrlässig zum Tod eines Menschen beigetragen, sagte die Vertreterin der Anklage, Julia Florczak.

Verteidiger Abouzeid betonte, nach Bekanntwerden des Mordes an Lübcke habe sein Mandant zuerst befürchtet, die Tat sei mit einem der "Objekte" verübt worden, die er selbst an Ernst verkauft habe. Dies sei aber definitiv nicht der Fall gewesen. Sein Mandant habe eine "gewisse Affinität zum Dritten Reich" und auch NS-Devotionalien gesammelt. Ernst will er über Trödel-Handel auf dem Flohmarkt kennen gelernt haben.

Käufer und Verkäufer hatten keine Waffenerlaubnis

Der Anklage-Vertreterin zufolge verkaufte Elmar J. dem Rechtsextremisten Ernst mehrere Waffen. Dabei sei dem Angeklagten die rassistische Gesinnung des späteren Mörders von Lübcke bewusst gewesen. Käufer und Verkäufer hatten laut Anklage keine Waffenerlaubnis. Elmar J. sei das auch klar gewesen. 

Gegen Elmar J. hatte zunächst die Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord ermittelt. Dann ließ sie den Vorwurf aber fallen und gab das Verfahren nach Paderborn ab. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar 2020 den Haftbefehl überraschend aufgehoben hatte, kam der Angeklagte nach über einem halben Jahr Untersuchungshaft auf freien Fuß.

Richter hatten zunächst Zweifel

Die Richter am BGH hatten Zweifel, ob J. 2016 wirklich schon ahnen konnte, was für eine Tat Ernst mit der Waffe mehr als zweieinhalb Jahre später begehen würde. Der Rechtsextremist aus Kassel wurde Ende Januar 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen das Urteil ist eine Revision anhängig.

Lübcke war am 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe getötet worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen.

Ernst sollte aussagen, verweigert aber

Verteidiger Abouzeid betonte unmittelbar nach der Verhandlung, er gehe von einem Freispruch beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung aus. Die Anklage stütze sich auf die Aussagen eines - noch nicht rechtskräftig verurteilten - Mörders. Und auf ein "mutmaßliches Geständnis gegenüber einem Freund", bei dem es aber gar nicht um die Tatwaffe gegangen sei.

Im Falle des eingeräumten Verstoßes gegen das Waffengesetz sind laut Gericht bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe möglich, bei fahrlässiger Tötung bis zu fünf Jahre.  Für den Prozess in Paderborn sind als weitere Termine zunächst der 7. und 19. Januar festgesetzt. An diesem Freitag sollte eigentlich Ernst als Zeuge befragt werden. Man habe ihn aber wieder ausgeladen, sagte der Vorsitzende Richter Eric Schülke.

Dem Gericht sei angezeigt worden, dass Ernst wegen der laufenden Revision von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wolle.

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