Ein 54 Jahre alter Polizist aus Marburg soll sich etlicher Dienstvergehen schuldig gemacht haben. Verurteilt worden ist er nur wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

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Geldstrafe für Marburger Kripobeamten

Zwei Polizeiautos nebeneinander mit "Polizei"-Beschriftungen.
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Am Marburger Amtsgericht ist am Freitag ein Polizist trotz schwerer Anschuldigungen in fast allen Punkten der Anklage freigesprochen worden. Der Kriminalhauptkommissar Thomas B. aus dem Raum Marburg, 54 Jahre alt, muss eine Geldstrafe von 2.600 Euro dafür zahlen, dass er unerlaubt Waffen und Munition besessen hat.

Das Gericht hatte die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung nach Verlesung der Anklage von dem Prozess ausgeschlossen. Es gehe um Strukturen und Internes aus dem Polizeiapparat, so die Begründung.

Vorwurf Dienstgeheimnisverrat

B. war vorgeworfen worden, zwischen April 2017 und Juni 2018 in 13 Fällen Dienstgeheimnisse verraten zu haben, Hinweisen auf Drogenhandel nicht nachgegangen zu sein und einen Haftbefehl nicht vollstreckt zu haben, obwohl er gewusst habe, wo sich der Gesuchte aufhielt. Außerdem wurden bei ihm verbotene Waffen gefunden.

Diese hat er nach Auffassung des Gerichts in einem Safe deponiert. Er habe sie aber abgeben wollen.

Die Vorwürfe, dass er dem Drogenhandel nicht nachgegangen sei, erhärteten sich aus Sicht der Richter im Prozess nicht. Die Hinweise seien sehr unkonkret gewesen. B. darf nach dem Urteil weiter im Polizeidienst tätig sein.

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