Die Ermittlungen zu einem angeblich bewusst verschlossenen Notausgang an einem der Tatorte des rassistischen Anschlags von Hanau bleiben eingestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hanau, wie ein Sprecher am Mittwoch in Frankfurt sagte. Eine Beschwerde von Überlebenden und Angehörigen der Opfer des Attentats vom 19. Februar 2021 gegen die Einstellung der Ermittlungen wurde abgelehnt. Einer der Tatorte war eine Bar im Hanauer Stadtteil Kesselstadt. Hier soll ein Notausgang zu gewesen sein.