Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Waffenbehörde in Hanau eingestellt.

Der Vorwurf lautete fahrlässige Tötung: Anlass waren Strafanzeigen von Angehörigen der Todesopfer vom rassistischen Anschlag am 19. Februar 2020 in Hanau. Der Täter hatte neun Menschen getötet, danach erschoss er seine Mutter und sich selbst. Seine waffenrechtliche Erlaubnis war nie eingezogen worden. Die Angehörigen gehen davon aus, dass es genug Anhaltspunkte gab, ihm die Waffe zu entziehen.