Fragen & Antworten Antworten rund um 2G-Plus, PCR-Tests und die Corona-Warn-App

Positiver Schnelltest, Kontaktperson, rote Warnung in der App, genesen und geboostert: Mit den steigenden Infektionszahlen nehmen auch die Fragen zu den Corona-Regeln zu. Hier finden Sie Antworten.
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Was die Corona-Warn-App noch bringt

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen in Hessen weiter und damit auch die Fragen zum richtigen Verhalten bei positiven Tests, als Kontaktperson oder bei roten Warnungen in der Corona-Warn-App. Folgende Regeln gelten ab Montag (17. Januar).
- Wer braucht einen Test, um die 2G-Plus-Regel zu erfüllen?
- Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?
- Welche Regeln gelten jetzt für Infizierte, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen?
- Was ist zu tun, wenn die Corona-Warn-App rot ist?
- Wie sinnvoll ist die Corona-Warn-App gerade überhaupt noch?
Welche Regeln gelten bei 2G-Plus?
Folgende Menschen brauchen einen Test, um Zugang zur Innengastronomie zu erhalten:
- Personen, die doppelt geimpft sind,
- Personen, die genesen sind.
Folgende Menschen brauchen keinen Test:
- Dreifach Geimpfte (geboostert),
- Menschen, die genesen und doppelt geimpft sind,
- Personen, die doppelt geimpft und genesen sind,
- Personen, die geimpft, genesen und wieder geimpft sind,
- frisch doppelt Geimpfte (bis maximal drei Monate, ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung),
- frisch Genesene (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests),
- Personen, die genesen und frisch einmal geimpft sind (auch hier: bis maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung).
Ausnahmen gelten für Kinder bis zur Einschulung, sie müssen nicht getestet werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft. Bei doppelt geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern gilt das Testheft.
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?
- Nach einem positiven Antigentest muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Kostenlos ist das bei den beauftragten Teststellen der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Hausarzt möglich.
- Kontaktpersonen einer positiv PCR-getesteten Person haben ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.
- Beim Test wegen einer roten Meldung in der Corona-Warn-App "handelt es sich nicht notwendigerweise um einen PCR-Test", schreibt das RKI. Wer Symptome hat, sollte sich bei seinem Arzt melden, der über die PCR-Testung entscheidet.
- Beim Freitesten aus der Quarantäne gibt es derzeit keine einheitliche Regelung, wer die Kosten übernimmt. Wenn das Gesundheitsamt oder die Kassenärztliche Vereinigung den Test anordnet, werden die Kosten übernommen.
Welche Regeln gelten jetzt für Infizierte, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen?
Corona-Infizierte mit positivem Schnell- oder PCR-Test müssen - unabhängig vom Impfstatus - für zehn Tage in Isolation, es wird nicht mehr zwischen Omikron- und Deltavariante unterschieden. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist dabei nach Angaben der Landesregierung nicht notwendig. Nach sieben Tagen können sich diese Personen durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test freitesten.
Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Diese können ihre Arbeit nur aufnehmen, wenn sie sich mittels PCR-Test freigetestet haben, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Mitarbeiter/in mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Für Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten gilt: Grundsätzlich gelten zehn Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung ist nach sieben Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich. Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach fünf Tagen freitesten lassen.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:
- Dreifach Geimpfte/Geboosterte,
- Genesen und doppelt Geimpfte,
- Menschen, die doppelt geimpft und genesen sind,
- Menschen, die geimpft, genesen und geimpft sind,
- Menschen, die frisch doppelt geimpft sind (max. drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung),
- Menschen, die frisch genesen sind (max. drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests),
- Menschen, die genesen und frisch einmal geimpft (max. drei Monate, ab dem Tag der Impfung).
Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten ordnet das jeweilige Gesundheitsamt an. Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.
Was ist zu tun, wenn die Corona-Warn-App rot ist?
Wenn die Corona-Warn-App eine Begegnung mit hohem Risiko meldet und die entsprechende Kachel in der App rot wird, wird empfohlen, sich zunächst in freiwillige Quarantäne zu begeben und einen Test machen zu lassen. Einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test gibt es in diesem Fall nicht unbedingt.
Falls Symptome auftreten, sollte die Hausarztpraxis oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 kontaktiert werden. Genauere Handlungsempfehlungen gibt es auf der Webseite der Corona-Warn-App.
Wie sinnvoll ist die Corona-Warn-App gerade überhaupt noch?
Laut ARD-Digitalexperte Dennis Horn ist die App noch immer sehr sinnvoll, weil sie sowohl die Kontaktverfolgung als auch die Abfrage des Impf- und Genesenen-Status ermöglicht. Bei Omikron könne die App aber an ihre Grenzen geraten. Würde man die Einstellungen der Corona-Warn-App auf das höhere Ansteckungsrisiko in kürzerer Zeit anpassen, könnte die App zu ungenau werden und einen "Haufen von Fehlmeldungen" verursachen, sagt Horn.
Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt der Epidemiologe Timo Ulrichs: Momentan findet er die App noch sinnvoll. "Wenn wir mehr und mehr in die Hochphase der Omikron-Welle gehen, stößt diese App an Grenzen", so der Epidemiologe. Die Ausbreitung werde dann so dicht sein, dass wenige Möglichkeiten blieben, Übertragungswege zu unterbrechen.
Corona-Hotline
Die Corona-Regelungen können sich laufend ändern. Aktuelle Auskünfte rund um das Coronavirus gibt es unter der hessenweiten Hotline: 0800/555 4666 oder alternativ 0611/32 111 000. Die Hotline ist montags von 8 bis 18 Uhr und dienstags bis sonntags von 9 bis 15 Uhr erreichbar.
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