Fehleinschätzung nach Fahrrad-Unfall Arzt aus Bad Homburg wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Audio
Archiv

Ein Arzt aus Bad Homburg hatte einen Rentner nach einem Fahrrad-Unfall ohne Behandlung wieder nach Hause geschickt. Kurz darauf starb der Mann. Jetzt wurde der Arzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Das Landgericht Frankfurt hat einen Arzt aus Bad Homburg wegen der fahrlässigen Tötung eines Patienten zu einer Geldstrafe verurteilt: Der 59 Jahre alten Hals-Nasen-Ohren-Arzt muss 56.000 Euro zahlen, nachdem er einen gestürzten Radfahrer nicht richtig behandelt hatte und dieser anschließend starb.
Patient hätte aufgenommen werden müssen
Hätte der Arzt sorgfältig gehandelt, "wäre der Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden", begründete der Vorsitzende Richter im Frankfurter Landgericht das Urteil. Der Patient hätte stationär aufgenommen werden müssen. Die Summe der Geldstrafe ergibt sich aus 80 Tagessätzen zu je 700 Euro.
Der HNO-Arzt hatte im Bad Homburger Krankenhaus im Sommer 2018 einen 74-Jährigen behandelt, der am Vortag beim Sturz vom Rad mit dem Hals gegen den Lenker geprallt war. Eigentlich wäre der 59-Jährige als Belegarzt für den Mann in der Notaufnahme gar nicht zuständig gewesen. Doch der Arzt, der den Radfahrer eingewiesen hatte, hatte ihn um die Untersuchung gebeten, weil er besorgt um den älteren Mann gewesen war: Dieser hatte demnach eine zunehmende Schwellung und eine Einblutung am Hals, zudem sprach er klosig und nahm als Herzpatient Blutverdünner. Diese sorgten für eine Einschränkung der Blutgerinnung.
Hals zugeschwollen: Radfahrer erstickte
Vor dem Eintreffen des HNO-Arztes hatte bereits eine Assistenzärztin in der Klinik den Patienten untersucht. Schließlich schickten beide Mediziner den heiseren Mann mit dem dick geschwollenen Hals nach Hause. Etwa eine Stunde später röchelte der Radfahrer und verlor das Bewusstsein. Er wurde mit dem Rettungswagen in eine andere Klinik gebracht, wo er kurz darauf starb. Seine Atemwege waren zugeschwollen.
Der Facharzt und die 35 Jahre alte Assistenzärztin hatten im Prozess ausgesagt, dass sie nicht von einem Notfall ausgegangen seien, berichteten Prozessbeteiligte. Der Arzt sei nach der Untersuchung der Schwellungen überzeugt gewesen, dass nichts weiter mehr passieren werde.
Staatsanwalt wollte höhere Geldstrafe
Der Staatsanwalt hatte eine etwas höhere Geldstrafe für den Arzt gefordert, der Anwalt der Familie plädierte als Nebenkläger auf eine Bewährungsstrafe. Der Rechtsanwalt des Angeklagten meinte, sein Mandant habe nur einen Rat abgegeben, der Tatbestand der fahrlässigen Tötung sei nicht erfüllt; daher sei er freizusprechen.
Zuletzt hatte bereits die Assistenzärztin vor Gericht gestanden - auch sie war angeklagt. Das Verfahren gegen sie wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Das Landgericht Frankfurt verhängte in ihrem Fall eine Geldbuße von 4.000 Euro, die sie an die Witwe zahlen muss.