Das Sparkassen-Gebäude in Buseck nach der Geldautomaten-Sprengung.

In den ersten drei Monaten des Jahres hat es in Hessen bereits 20 Geldautomatensprengungen gegeben. Das Landeskriminalamt fordert: Banken müssen dazu verpflichtet werden, ihre Sicherheitstechnik nachzubessern.

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Anklage gegen mutmaßliche Automatensprenger

Geldautomaten-Sprengung Dietzenbach
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Die Zahl der Geldautomatensprengungen ist wieder gestiegen. 20 Sprengungen gab es in den ersten drei Monaten in Hessen, wie das Landeskriminalamt (LKA) am Mittwoch mitteilte. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum ereigneten sich 2022 zehn Taten - also nur die Hälfte.

Der Gesamtschaden der 20 Sprengungen in diesem Jahr beläuft sich laut LKA auf knapp 5,3 Millionen Euro, darunter sind etwa 1,8 Millionen Euro Beute. Bei sechs der Sprengungen konnten die Täter kein Geld erbeuten.

Im vergangenen Jahr waren die Zahlen noch rückläufig. 2022 gab es weniger Geldsprengungen in Hessen als 2021.

"Taten sind durchaus lukrativ"

"Die Geldautomatensprengungen der letzten Jahre zeigen, dass immer mehr Taten erfolgreich sind und zur Erbeutung von zum Teil sehr hohen Geldbeträgen innerhalb kürzester Zeit führen und somit für die Tätergruppen durchaus lukrativ sind", sagte eine Sprecherin des Landeskriminalamts dem hr.

Neben einer Verschärfung des Strafmaßes bei solchen Taten sieht das LKA als "zielführendste Maßnahme" Nachbesserungen der Sicherheitstechnik an. Die Sprecherin sagte, das Landeskriminalamt empfehle die "Kombination aus Nachtverschluss, Vernebelungsanlagen sowie das Verwenden von Einfärbetechnik".

Das Landeskriminalamt unterstütze die Forderung, dass Banken gesetzlich verpflichtet werden sollten, ihre Geldautomatenstandorte sicherheitstechnisch auszustatten.

Budgets in Millionenhöhe

Viele hessische Banken hätten inzwischen Budgets - teilweise in Millionenhöhe - freigegeben, um Standorte mit verschiedenen Sicherungselementen nachzurüsten, sagte die LKA-Sprecherin.

Angesichts einer hohen Zahl von Geldautomatensprengungen hatten die Innenministerien von Bund und Ländern von der Bankenbranche am Dienstag sofortige Investitionen in Schutzmaßnahmen verlangt.

Sollte dies auf freiwilliger Basis nicht geschehen, werde "eine gesetzliche Pflicht der Hersteller und Betreiber der Geldautomaten zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen notwendig", sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) dem Handelsblatt.

Ähnlich äußerten sich gegenüber der Zeitung auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und andere Ressortchefs. Von Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) gab es keine Stellungnahme dazu.

Niederländische Banken als Vorbild

Niedersachsens Landesjustizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) verwies auf das Vorbild niederländischer Banken. Diese hätten flächendeckend Systeme eingeführt, die das Bargeld in den Automaten bei einer Attacke mit Klebstoff unbrauchbar machten. Sprengungen lohnten sich für Täter nicht mehr. Nach Angaben der hessischen LKA-Sprecherin war keiner der 20 gesprengten Geldautomaten mit Verklebetechnik ausgerüstet.

Der vor knapp einem Jahr gegründeten Allianz von mehr als ein Dutzend Kreditinstituten und dem hessischen Innenministerium zur gemeinsamen Bekämpfung von schwerkriminellen Geldautomaten-Sprengern bescheinigte die LKA-Sprecherin gute Erfolge.

Der direkte Austausch zwischen Banken und Sicherheitsbehörden sei mit der Allianz gewährleistet, sagte sie. Es sei ein Vertrauensverhältnis entstanden.

Anhand von zugelieferten Bankendaten konnte das Landeskriminalamt demnach Risikobewertungen für einzelne Standorte und Geldautomaten erstellen und polizeiliche Maßnahmen zielgerichteter gestalten.

Anklage gegen mutmaßliche Geldautomaten-Sprenger

Erst am Mittwoch hatte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bekannt gegeben, dass sie gegen sechs mutmaßliche Mitglieder einer Bande von Geldautomaten-Sprengern Anklage erhoben hat. Die Angeschuldigten im Alter von 23 bis 32 Jahren sollen zwischen Oktober und November 2021 an einer Serie von Geldautomatensprengungen in Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen beteiligt gewesen sein, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Dienstag.

Drei der den Angeklagten vorgeworfenen Sprengungen waren in Hessen. In Dietzenbach (Offenbach) wurden am 13. Oktober 2021 über 80.000 Euro Beute erbeutet, in Hattersheim (Main-Taunus) am 20. Oktober über 153.000 Euro Beute und in Oberursel am 3. November über 80.000 Euro.

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