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Suizid von Ehemann vorgetäuscht - Frau zu Haftstrafe verurteilt

Landgericht Fulda

Das Landgericht Fulda hat eine Frau zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil sie einen Suizid ihres Ehemannes vorzutäuschen versuchte. Dieser hinterlistige Plan im Sorgerechtsstreit um ihr Kind scheiterte aber.

Eine Frau hat in Fulda versucht, einen Suizid ihres Ehemanns vorzutäuschen. Dabei verletzte sie ihn schwer. Nun muss sie in Haft. Das Landgericht verurteilte die 36 Jahre alte Frau am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.

Laut Anklage betäubte sie den von ihr getrennt lebenden Ehemann im November 2016 mit einem Schlafmittel in einem Getränk und schnitt ihm mit einem Teppichmesser die Pulsadern auf. Das Gericht bezeichnet das Vorgehen als heimtückisch und hinterlistig.

Der Mann wachte aber auf. Daraufhin rief die Frau den Notruf. Das rettete dem Mann das Leben. Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat deshalb nicht als versuchten Totschlag oder versuchten Mord.

Sorgerechtsstreit als Motiv genannt

Die Frau legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und nannte einen Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind als Motiv. Sie habe sich bessere Chancen erhofft, mit dem sechs Jahre alten gemeinsamen Sohn in ihr Heimatland Peru zurückgehen zu können, wenn sie einen Suizidversuch ihres Mannes vortäusche.

Die Frau sagte vor Gericht, in der Ehe habe es bereits seit längerem gekriselt, auch weil sie von einer Konkurrentin erfahren hatte. Die 36-Jährige betonte vor Gericht, sie habe ihren damaligen Ehemann aber nicht töten wollen.

Die Frau war nach der Tat nach Peru geflüchtet, noch bevor ein Haftbefehl gegen sie erging. Zu zwei Prozess-Terminen in den Jahren 2020 und 2021 erschien sie nicht und versuchte, einer Verhandlung in Deutschland aus dem Weg zu gehen. Im Februar 2022 wurde sie dann in Peru festgenommen. Zuvor war sie mit einem internationalen Haftbefehl gesucht worden. Ende Oktober wurde sie für den Prozess nach Deutschland ausgeliefert.

Beschwerliche Haftzeit in Peru

Eine lange Strafe muss die verurteilte Frau aber nicht mehr absitzen. Denn nach der Auslieferungshaft in Peru und der Untersuchungshaft in Frankfurt besteht aktuell nur noch eine geringe Reststrafe von etwa sechs Monaten. Das Landgericht Fulda prüft, ob sie zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dann wäre die Frau auf freiem Fuß.

Möglich wird dies durch die in Peru verbüßten acht Monate Haft. Aufgrund der dortigen Haftbedingungen, die mit den hiesigen Standards nicht vergleichbar sind, wird ihr jeder Tag im Gefängnis dort mit dem Faktor drei berechnet. Das heißt: ein Tag Haft in Peru entspricht drei Tagen Haft in Deutschland. Die Frau und ihre in der Haft geborene Tochter mussten nach Angaben ihres Verteidigers im Gefängnis unter anderem auf Betonpritschen schlafen.