Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Irakers Taha Al-J. verworfen.

Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen das Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) rechtskräfitg, teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit.