Zwei vom Landgericht Darmstadt verhängte lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes gegen eine Mutter und ihren Sohn sind rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Urteile und verwarf die von beiden eingelegte Revision, wie am Dienstag bekannt wurde. Im August 2016 hatte der heute 27 Jahre alte Mann nach Ansicht der Richter auf Weisung seiner Mutter (51) eine 55 Jahre alte Frau erstickt, die in der Frankfurter Wohnung der beiden wohnte. Die Leiche hatten die Verurteilten in einem Regenüberlaufbecken abgelegt.