Ob das Urteil gegen den Hamburger Verleger-Erben Alexander Falk nach einem Schuss auf einen Anwalt Bestand hat, entscheidet sich anders als geplant erst in geraumer Zeit.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sagte am Mittwoch überraschend eine für den Nachmittag geplante Verkündung ab. Die Pressestelle nannte "dienstliche Gründe". Ein neuer Termin soll "zu gegebener Zeit" bekanntgegeben werden.

Das Landgericht in Frankfurt hatte es als erwiesen angesehen, dass der Internetunternehmer Falk Kriminelle aus dem Rotlichtmilieu mit einer Attacke auf den Juristen beauftragt hatte, der in einem Wirtschaftsverfahren eine Millionenklage gegen ihn vorbereitete. Es verurteilte ihn im Juli 2020 wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Dagegen ging der heute 53-Jährige in Revision.