Er schlug während eines Fahrradausflugs mehrfach mit einem großen Stein auf seine Frau ein und verletzte sie schwer. Dafür ist ein Mann aus Dietzenbach zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht wertete den Angriff nicht als Mordversuch.

Nach einem Angriff auf seine Ehefrau mit einem Stein während eines Fahrradausflugs ist ein Mann zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 55 Jahre alte Familienvater aus Dietzenbach muss nach dem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung für fünf Jahre und drei Monate in Haft.

Nach Auffassung der Richter war er bei dem Ausflug in Rödermark (Offenbach) an Ostern 2021 mit einem großen Stein von hinten auf seine 52 Jahre alte Frau losgegangen und hatte auf sie eingeschlagen.

Das Gericht ging davon aus, dass die Ehefrau überlebte, weil der Angeklagte von ihr abließ, als sie ihn angeschrien und gefragt hatte, ob er sie etwa umbringen wolle. Die Geschädigte hatte dies der Polizei geschildert. Am ersten Prozesstag gestand der Angeklagte die Stein-Attacke.

"Eigentlich der klassisch versuchte Mord"

Eigentlich sei die Tat "der klassisch versuchte Mord" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung - auch weil der Angeklagte den Stein mitgeführt habe und die Tat wie einen Unfall habe erscheinen lassen wollen. Aber da der Mann von sich aus den Mord nicht vollendet habe, werte das Gericht die Attacke rechtlich als gefährliche Körperverletzung, erklärte Wagner.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord plädiert. Die damals schwerverletzte Ehefrau hatte im Prozess ausgesagt, ihr Mann habe nur von ihr abgelassen, weil eine Radfahrerin dem Tatort näher kam.

Schmerzensgeld und Wohnrecht zugesichert

Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war - und weil er seiner Frau 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen wird sowie ihr ein zehnjähriges Wohnrecht im gemeinsamen gebauten Haus einräumt.

Hintergrund der Tat war, dass der Angeklagte mit seiner Freundin zusammenleben wollte. Die Affäre lief zum damaligen Zeitpunkt seit etwa zwei Jahren. "Die Ehefrau sollte sterben, damit er mit der Freundin zusammen sein konnte, ohne sein Heim zu verlieren", erklärte der Vorsitzende Richter.

Die 43 Jahre alte Geliebte des Angeklagten hatte von ihm erwartet, dass er seine Frau verlässt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann deswegen als Mordmotiv Habgier unterstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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