Ey Mann, wo is' mein Auto? Wenn der eigene Wagen abgeschleppt wird, ist das in der Regel teuer und ärgerlich. Immerhin: Bislang konnte die Polizei bei der Wiederbeschaffung helfen. Das ist aktuell nicht so einfach.

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Wenn selbst die Polizei nicht weiß, wo abgeschleppte Autos stehen

Zur Zeit werden in Frankfurt Falschparker nur in ganz dringenden Fällen abgeschleppt.
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Für Carolina Hartung* war es eine böse Überraschung: Ihr Auto, das sie im Westen von Frankfurt über Nacht abgestellt hatte, war am nächsten Morgen verschwunden. Geparkt hatte sie es unerlaubt auf einer gestrichelten Linie, richtig überraschend kam es also nicht, dass es abgeschleppt wurde. Als die Polizei ihr zunächst nicht helfen konnte, den Wagen wiederzufinden, wurde Hartung aber doch nervös. "Mein Auto ist so alt, das klaut eigentlich keiner", sagt Hartung über ihren in die Jahre gekommenen Kleinwagen.

Polizei in vielen Fällen nicht mehr "auskunftsfähig"

Recherchen des hr zeigen: So wie Hartung ging es in den vergangenen Tagen vielen Menschen in Hessen, deren Auto abgeschleppt wurde. Das lag an einer Regelung des Innenministeriums, die es den Behörden, aber auch Abschleppdiensten verbietet, die Daten auszutauschen.

Das heißt konkret: Wenn die Polizei nicht direkt am Abschleppvorgang beteiligt ist, kann sie nicht mehr sagen, wo sich das Auto befindet. Zumindest Stand jetzt - so richtig einig ist man sich in den Behörden scheinbar nicht über diesen Vorgang.

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Wer darf überhaupt abschleppen?

Abschleppen lassen darf jeder: Im Normalfall veranlasst die Polizei den Vorgang, aber auch Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt sorgen dafür, dass falsch geparkte Autos entfernt werden. Ebenso Privatpersonen oder Unternehmen können ein Auto entfernen lassen, müssen für die Kosten dann aber in Vorleistung gehen.

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Datenschutz-Bedenken führen zu Chaos bei Betroffenen

Zunächst seien datenschutzrechtliche Bedenken erhoben worden, teilte die Polizei in Frankfurt auf Anfrage mit. Zwar versuche man immer noch zu helfen, könne dies aber in vielen Fällen nicht mehr tun, weil man dazu schlicht nicht mehr in der Lage sei.

Der Polizei zufolge ist die Übermittlung von Daten unzulässig, sofern Grundrechte verletzt werden. Genau das monierten zuletzt die Datenschützer im Innenministerium. So zumindest hieß es in einer Mitteilung an den hr am Donnerstag. Die Polizei dürfe nur Daten erheben, die sie "zur Erfüllung ihrer Aufgaben" benötigt. Das sei so im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG, Paragraf 22, Abs.1) geregelt. Abschlepp-Koordinierung gehörte zu diesem Zeitpunkt offenkundig nicht dazu.

hr-Recherchen stoppen größtenteils den Datenschutz-Irrsinn

Das ging sogar soweit, dass Kommunen dazu angehalten wurden, Anlaufstellen einzurichten, an die sich Betroffene wenden können und wo sie nach dem Verbleib ihres Autos fragen können. Sowohl die Städte Kassel als auch Fulda teilten dem hr mit, dass sie entweder bereits eine Stelle eingerichtet haben oder noch in Gesprächen dazu seien.

Diesen Aufwand können sich die Kommunen aber jetzt sparen. Nach den Anfragen des hr ruderte das Innenministerium am Freitag um kurz nach 13 Uhr zurück. Ein Sprecher des Ministeriums sagte: "Die hessische Polizei wird weiterhin in ganz Hessen den Auskunftsbitten der Bürgerinnen und Bürgern im Fall einer Abschleppung des eigenen Fahrzeugs nachkommen. Dies gilt, wenn die Abschleppung durch die Polizei selbst veranlasst wurde, aber auch wenn sie von einer kommunalen Ordnungsbehörde veranlasst wurde."

Am Freitag um 13.48 Uhr ging im Polizeipräsidium Frankfurt eine Mail des Innenministeriums ein - die Datenweitergabe sei wieder erlaubt. Das bestätigte auch ein Polizeisprecher. Recherchen des hr haben offenkundig dazu geführt, dass die Behörden den Datenschutz-Irrsinn innerhalb eines Tages ad acta gelegt haben.

Abschleppdienste dürfen trotzdem keine Daten weitergeben

Allerdings: Die Polizei kann Betroffene weiterhin nicht mehr informieren, wenn andere Unternehmen oder Privatpersonen den Abschlepper beauftragt haben. Dann weiß es nur der Abschlepper und derjenige, der ihn gerufen hat. Und das kommt nicht selten vor: Häufig sind es nämlich Wohnungsbaugesellschaften, die Abschlepper beauftragen, wenn Feuerwehreinfahrten oder der Zugang zu Mülleimern für die Müllabfuhr zugeparkt werden.

Auto Kontrolle Abschlepper

Carolina Hartung musste auf der Suche nach ihrem Wagen viele Telefonate führen. Sämtliche Abschleppdienste Frankfurts rief sie an, immer mit der Frage: "Steht mein Auto vielleicht bei euch?" Nach rund einer Stunde am Telefon und mit der Hilfe der Polizei, die sie bei der Suche unterstützte, hatte sie irgendwann ihren Pkw lokalisiert.

Der Mehraufwand trifft dank der neuen Regelung aber nicht nur Autobesitzer. Auch die Abschleppunternehmen selbst stehen dadurch vor Mehrarbeit: Anrufe häuften sich, und Autos blieben länger auf dem Hof stehen, teilt die Firma Safar, einer der größten Abschleppdienste in Frankfurt, mit. Dies sei zwar unter Umständen leicht verdientes Geld, weil sich mit jedem Tag, an dem das Auto nicht abgeholt wird, die Standkosten erhöhten. Aber im Interesse des Abschleppers sei das nicht: Teilweise stehe der Hof nämlich schon voll.

Auffinden der Autos "unmöglich"

Menschen, die nicht gerade in einer Stadt wie Frankfurt abgeschleppt wurden, haben es möglicherweise noch schwerer. Markus Reichart, Justiziar beim Abschleppunternehmen Safar, sagte dem hr: "Wir müssen auch regelmäßig im Frankfurter Umland abschleppen. Aber jemand aus Dreieich kommt doch nicht auf die Idee, bei einem Frankfurter Abschleppdienst anzurufen, um dort nach seinem Auto zu fragen."

Das Abschleppunternehmen habe keine Lösung dafür parat. Reichart fragt sich: "Was sollen Menschen tun, die als Besucher nach Frankfurt kommen, nicht so gut Deutsch sprechen und sich nicht mit unserer Abschlepp-Praxis auskennen?" Für die sei das Auffinden der Autos quasi "unmöglich".

Polizei gibt Anleitung zur Autosuche

Wie das Datenschutz-Problem gelöst werden kann, ist noch nicht klar. Die Polizei Frankfurt twitterte Ende Mai - offenbar, weil sich die Fälle häuften, in denen die Beamten nicht über den Verbleib Bescheid wussten - eine Anleitung, was Betroffene tun sollten.

Man solle, wenn man sein Auto als abgeschleppt vermute, zunächst bei der Polizei anrufen. Könne die nicht helfen, sollten sich Autobesitzer an die jeweilige Stadt wenden, ehe im nächsten Schritt eine "internetbasierte Abschlepprecherche" empfohlen wird. Sollte auch das zu nichts führen, bleibt am Ende nur die Diebstahlanzeige bei der Polizei.

*Name von der Redaktion auf Wunsch der Betroffenen geändert

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