VGH-Beschluss Doch kein verkaufsoffener Sonntag in Weilburg
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den für kommenden Sonntag, 24. April, geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Weilburg gekippt.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung vom Donnerstag mit einer Fristverletzung der Stadt. Diese habe ihre für die Sonntagsöffnung notwendige Ausnahmeregelung zwei Tage zu spät veröffentlicht und damit die vorgeschriebene dreimonatige Frist nicht eingehalten. Laut VGH ist der Beschluss nicht anfechtbar. Die Gewerkschaft Verdi hatte sich unter anderem für die Absage eingesetzt.