Unbemerkte Schwangerschaft Freispruch für junge Mutter eines erdrosselten Babys
Einer 19-Jährigen aus Nordhessen war vorgeworfen worden, ihr eigenes Kind direkt nach der Geburt mit der Nabelschnur erdrosselt zu haben. Das Landgericht Kassel sprach die Frau nun frei.
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Freispruch im Fall um totes Baby

Das Landgericht Kassel hat eine junge Frau aus dem Werra-Meißner-Kreis von dem Vorwurf freigesprochen, ihren neugeborenen Sohn kurz nach der Geburt getötet zu haben. Die Anklage hatte der 19-Jährigen Totschlag vorgeworfen, weil sie ihren Säugling mit der um den Hals gewickelten Nabelschnur erdrosselt haben sollte.
Strangulation "ohne aktives Zutun" nicht auszuschließen
Es sei nicht auszuschließen, dass das Baby "ohne aktives Zutun" der Mutter gestorben sei, erklärte ein Sprecher des Gerichts nun die Urteilsbegründung. Es könne auch dadurch erstickt sein, dass sich die Nabelschnur bei der Geburt über einer Toilettenschüssel von selbst um den Hals des Kindes gewickelt hatte. Ebenfalls sei nicht auszuschließen, dass die junge Frau nach der Geburt für kurze Zeit bewusstlos war.
Daher sei auch kein Unterlassensvorwurf in Betracht gekommen. Die Richter folgten mit dem Freispruch einem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Unbemerkte Schwangerschaft
Die Frau hatte im Prozess ausgesagt, nichts von der Schwangerschaft bemerkt zu haben. Sie habe angenommen, dass das Kind schon bei der Geburt auf der Toilette in ihrer Wohnung tot war. Wie die HNA berichtete, erklärte der Richter, dass es sich um einen tragischen Fall mit "einer Verstrickung äußerst seltener Umstände" handle.
In Deutschland komme es zwischen 350 bis 400 Mal im Jahr vor, dass Frauen eine Schwangerschaft bis zur Geburt nicht bemerken, so der Richter. Auch das Umfeld der 19-Jährigen habe nicht wahrgenommen, dass sie schwanger war.
Der tote Säugling war am 15. März 2021 von einer Fußgängerin neben einem Weg nahe Waldkappel-Bischhausen (Werra-Meißner-Kreis) gefunden worden. Am nächsten Abend hatte sich die junge Mutter bei der Polizei in Eschwege gemeldet.