Audio

Freispruch im Prozess um tödlichen Drohnen-Streit

Links sitzt hinter einem Laptop der Angeklagte an einem Tisch im Gerichtssaal, rechts neben ihm mit blauer Krawatte sein Anwalt.

Mit seinem Messer hatte ein 71 Jahre alter Ex-Polizist einen Mann getötet. "In panischer Angst", wie der Angeklagte vor Gericht beteuerte. Trotz einiger Ungereimtheiten ist er nun in Gießen freigesprochen worden.

Das Gießener Landgericht hat am Mittwoch einen pensionierten Polizeibeamten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Er habe aus Notwehr gehandelt, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Der Messerstich, durch den bei einer Auseinandersetzung in Wettenberg (Gießen) ein 55-jähriger Mann ums Leben gekommen war, sei "aus rechtlicher Sicht gerechtfertigt" gewesen.

Angeklagt war ein 71 Jahre alter, pensionierter Kriminalbeamter. Er hatte sich mit dem späteren Opfer wegen eines Drohnenflugs gestritten. Zuletzt hatte neben der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Mann gefordert.

Bedingter Vorsatz wegen Messerstich mit Wucht

In der Urteilsverkündung hieß es, dass die Tat zumindest mit bedingtem Vorsatz geschehen sein muss. Als ehemaliger Polizist hätte der Angeklagte wissen müssen, dass ein Stich in den Oberkörper tödlich sein kann. Dennoch sei in diesem "hochdynamischen Streit" von Notwehr auszugehen.

Manche Angaben des Angeklagten seien jedoch widersprüchlich gewesen. So habe er behauptet, lediglich einmal mit der Faust zugeschlagen zu haben. Dies ist mithilfe von rechtsmedizinischen Untersuchungen widerlegt worden.

Drohnenpilot wurde zuerst angegriffen

Laut Gericht spielt es eine große Rolle, dass der Angeklagte zuerst angegriffen wurde: Das Opfer hatte ihn fotografiert und dann geschlagen. Der 71-Jährige habe daher das Recht gehabt, sich zu wehren - auch zurückzuschlagen.

Der Ex-Polizist hatte angegeben, das Todesopfer sei ihm "ins Messer gelaufen". Dem glaubte die Richterin nicht: Der tödliche Stich habe eine solche Wucht erfordert, dass ein Hineinlaufen in das Messer nicht ausreiche.

Die Frau des Opfers trat als Nebenklägerin auf - sie hat laut Richterin nun eine Woche Zeit, um sich mit ihrem Anwalt zu beraten, ob sie Revision einlegen möchte. Nach Aussage des Anwalts sei es wahrscheinlich, dass ein Einspruch kommen wird.

Taschenmesser gezeigt, um Angst zu machen

Das war passiert: Der Anklageschrift zufolge ließ der Angeklagte im August 2020 eine Drohne fliegen, um die Burg Gleiberg zu filmen. Er geriet demnach zunächst mit einem damals 62-Jährigen in Streit, der fürchtete, dass Pferde durch die Drohne gestört werden könnten.

Im Verlauf des Streits entwickelte sich laut dem Angeklagten "eine Art Ringkampf". Als er seinen Kontrahenten habe fixieren können, habe er plötzlich einen "fürchterlichen Schlag gegen den Kopf" bekommen und einen "großen, kräftigen, aggressiv wirkenden Mann" bei sich gesehen - den 55 Jahre alten Begleiter des 62-Jährigen.

Der Angeklagte sah sich nach eigener Aussage nun zwei Gegnern gegenüber und bekam "panische Angst, dass die mich jetzt umbringen". Ihm sei nur sein Taschenmesser geblieben.

Verständnis für Wut der Hinterbliebenen

Die Nebenklage war anderer Ansicht: Nach Auffassung des Rechtsanwalts, der die Familie des Opfers vertritt, handelte der Angeklagte rechtswidrig. Daher sei er wegen Totschlags zu verurteilen.

Der Anklagevertreter sprach von einer "Tragödie" und von "Unverständnis". Ein marginaler Anlass habe binnen kürzester Zeit zu einer "Gewaltexplosion" geführt. Er verwies zwar auf offen gebliebene Fragen und auf Ungereimtheiten in den Aussagen des 71-Jährigen und von Zeugen. Die Staatsanwaltschaft sehe aber "keine andere Möglichkeit, als von Notwehr auszugehen". Er könne verstehen, wenn die Familie und Freunde des Opfers damit schwer leben könnten, räumte der Staatsanwalt ein.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen
Formular

hessenschau update - Der Newsletter für Hessen

Hier können Sie sich für das hessenschau update anmelden. Der Newsletter erscheint von Montag bis Freitag und hält Sie über alles Wichtige, was in Hessen passiert, auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbstellen. Hier erfahren Sie mehr.

* Pflichtfeld

Ende des Formulars