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Neue Korruptionsvorwürfe bei Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft

Foto einer Glastür mit der Beschriftung: "Oberlandesgericht, Generalstaatsanwaltschaft, Hess. Ministerium der Justiz und Hess. Anwaltsgerichtshof."

In der Korruptionsaffäre um den Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. steht ein weiterer seiner ehemaligen Mitarbeiter unter Verdacht. Der Staatsanwalt soll an dem Betrug beteiligt gewesen sein. Die Opposition im Landtag spricht von einem "Korruptionssumpf".

Die Korruptionsaffäre bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt weitet sich aus. Nach hr-Informationen besteht der Anfangsverdacht, dass ein dritter Staatsanwalt an Hessens oberster Strafverfolgungsbehörde in die Vergabe überteuerter Gutachten gegen Schmiergeldzahlungen eingebunden war. Der Vorwurf laute Beihilfe zur Untreue. Demnach wurde der neue Verdächtige Ende der Woche von den Ermittlern befragt.

Der Mann soll 2018 mit Oberstaatsanwalt Alexander B. zusammengearbeitet haben, der im Mittelpunkt der Ermittlungen steht. "Dieser Staatsanwalt war zuletzt im Jahr 2018 bei der Zentralstelle für Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen der Generalstaatsanwaltschaft tätig", sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Samstag.

Der Vorwurf gegen ihn beschränke sich auf seine Mitwirkung in einem einzelnen Verfahren. Weitere Angaben könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.

Oberstaatsanwalt soll jahrelang Schmiergeld bezogen haben

Damit gibt es nun drei Verdächtige. Die Korruptionsermittlungen gegen Oberstaatsanwalt Alexander B. wurden im Sommer 2020 bekannt. Er soll zur Ermittlung von Abrechnungsbetrug im Medizinbereich überteuerte Gutachten an Firmen vergeben haben. Die Gutachten wurden erstellt, wenn niedergelassene Ärzte oder Kliniken im Verdacht standen, mit den Krankenkassen falsch abgerechnet zu haben.

Im Gegenzug soll B. von den beauftragten Firmen jahrelang regelmäßig Schmiergeld erhalten haben. Die Kosten für die Gutachten trug in den meisten Fällen das Land Hessen. Im selben Zusammenhang wird seit Ende 2021 auch noch gegen einen zweiten Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft ermittelt.

B. lebte mit Kollegin zusammen

B. kam 2020 für zwei Monate in Untersuchungshaft, wurde allerdings auf Antrag der Staatsanwaltschaft daraus entlassen. Im Januar 2022 wurden die Ermittlungen erheblich ausgeweitet und B. erneut festgenommen. Die Staatsanwaltschaft sprach inzwischen von "gewerbsmäßiger Untreue", die das Land Hessen 558.000 Euro gekostet habe.

Wie später bekannt wurde, hatte B. sich bei seiner erneuten Festnahme nicht in seiner Wohnung aufgehalten, sondern bei einer ehemaligen Kollegin, mit der er eine Beziehung hatte. Sie wurde in eine andere Behörde versetzt und gilt laut Staatsanwaltschaft in dem Fall nicht als Beschuldigte.

SPD: "Korruptionssumpf größer als bisher bekannt"

Die Opposition im Landtag reagierte am Samstag kritisch auf die neue Entwicklung. "Der Korruptionssumpf bei der Generalstaatsanwaltschaft ist offenbar größer als bisher bekannt", sagte der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Günter Rudolph. Die Sprach- und Tatenlosigkeit von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sei inzwischen ebenso skandalös wie die Korruptionsaffäre an sich. Kühne-Hörmann könne als oberste Dienstherrin aller hessischen Staatsanwälte nicht länger so tun, als gingen sie die Zustände nichts an.

Die FDP erklärte: "Sollte sich der Verdacht gegen den dritten Staatsanwalt erhärten, verstärkt das leider das Bild, das wir schon seit langem befürchten." Der Oberstaatsanwalt im Mittelpunkt der Ermittlungen habe mutmaßlich nicht allein gehandelt, sondern sich ein "System" geschaffen. Umso notwendiger sei eine schonungslose Aufklärung.

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