Der Besitzer eines Cafés in Frankfurt muss nach einer Explosion in seinem Lokal 1.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz an eine verletzte Angestellte zahlen.

Im Gegenzug wurde das Strafverfahren gegen den 62-Jährigen am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt “wegen geringer Schuld“ eingestellt. Laut Anklage hatte er der Mitarbeiterin eine explosive Flüssigkeit gegeben, mit der sie einen Kühlschrank reinigen sollte. Neben der Frau wurden mehrere Café-Besucher verletzt - es entstand Sachschaden in Höhe von rund 150.000 Euro.