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Anklage gegen Frankfurter Polizei erhoben

1. Polizeirevier in Frankfurt

In einer Chatgruppe sollen sie Nazi-Bilder geteilt und Minderheiten beschimpft haben: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen fünf Polizisten des 1. Reviers in Frankfurt erhoben. Der Fall steht im Zusammenhang mit den rechtsextremen "NSU 2.0"-Drohschreiben.

Weil sie in einer internen Chatgruppe rassistische und volksverhetzende Inhalte geteilt haben sollen, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Polizeibeamte und eine -beamtin des 1. Frankfurter Polizeireviers erhoben. Ihnen werden das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen und Besitz sowie Verbreitung pornografischer Schriften zur Last gelegt. Auch die Lebensgefährtin eines Beamten ist angeklagt. Die Angeschuldigten sind zwischen 31 und 37 Jahre alt.

Die Beamten - vier Polizeioberkommissare und ein Polizeikommissar - seien derzeit von ihren Dienstgeschäften befreit, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Hitler-Bilder und Pornografie

Die angeschuldigten Polizisten waren laut der Ermittlungen seit 2014 Mitglieder einer Chatgruppe, die in erster Linie dem Teilen von rechtsextremistischen, rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Bildern und Video gedient habe. Darüber hinaus sollen sie in unterschiedlichen Konstellationen auch in weiteren Chatgruppen aktiv gewesen sein.

Bis Oktober 2018 sollen sie dabei in insgesamt 102 Fällen "überwiegend Inhalte mit Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts" in die verschiedenen Gruppen eingestellt haben, so die Anklagebehörde. Minderheiten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Migrationshintergrund, dunkler Hautfarbe, Homosexuelle sowie Juden und Muslime seien verächtlich gemacht und verleumdet worden.

Ferner sollen auch pornografische Inhalte eingestellt und geteilt worden seien. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass den Angeschuldigten bewusst war, dass die Inhalte auch Dritten außerhalb der Chatgruppen zugänglich gemacht werden.

Verbindung zu "NSU 2.0"

Die Chatgruppe, in der die Beamtinnen und Beamten des 1. Polizeireviers in der Frankfurter Innenstadt aktiv waren, spielt eine entscheidende Rolle in den Ermittlungen zur Drohschreiben-Serie des sogenannten "NSU 2.0". Im August 2018 waren Ermittlungen gegen Unbekannt eingeleitet worden, nachdem die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz ein Fax erhalten hatte, das neben Beleidigungen und Drohungen auch private Daten von ihr und Angehörigen enthielt. Nachforschungen ergaben, dass kurz vor Versenden des Drohfaxes ihre Einwohnermeldedaten von einem Dienstrechner aus dem 1. Revier abgefragt worden waren.

Eine der nun Angeklagten ist der Staatsanwaltschaft zufolge eine Polizeioberkommissarin, die zum Abfragezeitpunkt mit ihren Zugangsdaten eingeloggt war. Im weiteren Verlauf stießen die Ermittler schließlich auf die rechte Polizei-Chatgruppe. Seitdem sind in Hessen eine ganze Reihe von Polizei-Chats mit rechtsextremen Inhalten öffentlich geworden - zuletzt Ende vergangener Woche im Polizeipräsidium Südhessen.

Prozess seit Mitte Februar

Seit Mitte Februar muss sich vor dem Frankfurter Landgericht ein 54 Jahre alter arbeitsloser IT-Techniker aus Berlin wegen der Drohschreiben-Serie des "NSU 2.0" verantworten. Der Mann bestreitet die Taten und sieht sich selbst als "Sündenbock" im hessischen Polizei-Skandal. Auch die Anwälte von Nebenklägerin Seda Basay-Yildiz vertreten die These, dass zumindest das erste Schreiben der Serie von einem Polizisten des 1. Polizeireviers verfasst wurde.

Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Beleidigung und Körperverletzung gegen sechs Beamte eines Kommissariats beim Polizeipräsidium Südhessen ermittelt. Dabei soll auch eine Chatgruppe eine Rolle gespielt haben. .

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