Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer IS-Rückkehrerin bestätigt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Ihr wurde die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen. Die Frau war durch ein autobiografisches Buch bekannt geworden.

Wie der BGH am Mittwoch berichtete, wurde die Revision gegen ihre Verurteilung bereits am 3. Mai verworfen. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben, hieß es aus Karlsruhe.