Angeklagter (verpixelt) im Landgericht Fulda auf der Anklagebank mit seiner Anwältin

Das Urteil in einem Prozess in Fulda wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern fällt milde aus. Weil der Angeklagte mit seinem Geständnis den Opfern schmerzhafte Verhandlungen ersparte, muss er für viereinhalb Jahre hinter Gitter.

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Vater zu viereinhalb Jahre wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Landgericht Fulda
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Nach einem umfangreichen Geständnis ist ein Familienvater bei einem Missbrauchsprozess in Fulda zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Fulda sprach den 48 Jahre alten Mann am Dienstag des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bis hin zu Vergewaltigungen für schuldig. Zur Last gelegt wurden ihm 57 Fälle von 2005 bis 2018.

Der Strafrahmen liegt bei derartigen Vergehen zwischen einem und 15 Jahren, wie die Staatsanwältin sagte. Der Angeklagte erhielt trotz der zahlreichen Taten an seinen minderjährigen Kindern eine verhältnismäßig geringe Strafe. Im Verlauf der Verhandlung hatte es zwischen den Prozessparteien entsprechende Absprache gegeben.

Geständnis ersparte Opfern einen langen Prozess

Da der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hatte, ersparte er es den Opfern, durch langwierige Aussagen das teils lange zurückliegende Martyrium erneut gedanklich durchleben zu müssen. Das habe sich strafmildernd ausgewirkt, erklärte der Vorsitzende Richter.

Negativ wirkte es sich für den Angeklagten aus Melsungen (Schwalm-Eder) jedoch aus, dass er ein Wiederholungstäter ist. Im September 2003 wurde er in Kassel zu einer Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung verurteilt. Er hatte sich laut Gericht an seiner zur Tatzeit siebenjährigen Halbschwester vergangen. Im Jahr 2019 wurde er zudem wegen sexueller Belästigung eines Mädchens vom Amtsgericht Bad Hersfeld zu einer Geldstrafe verurteilt.

Missbrauch begann 2005

Die Strafe hielt ihn aber nicht davon ab weiterzumachen. Von 2005 an kam es nach Darstellung der Staatsanwaltschaft im aktuellen Prozess zu Übergriffen auf den zehnjährigen Stiefsohn. Dies sei bis zu drei Mal pro Monat passiert. Erst als der Junge 13 Jahre alt war, hörte es auf.

Auch seine ältere Tochter soll er vom Grundschul-Alter an zwischen den Jahren 2007 und 2013 mehrfach missbraucht haben. Damals war sie zwischen sechs und zwölf Jahre alt. Aus Angst vor Übergriffen versteckte sich das Kind zuweilen im Kleiderschrank, aus dem er sie mit körperlicher Gewalt aber herauszerrte.

Stiefsohn und Tochter zeigten den Vater an

Sie leide noch heute unter den psychischen Folgen des Missbrauchs, berichtete der Richter. Ans Tageslicht kam das Geschehene schließlich, weil sich der Stiefsohn und die ältere Tochter offenbarten und den Vater anzeigten.

Der Missbrauch fand meist im Haus der Familie in Alheim (Hersfeld-Rotenburg) statt, wenn die Mutter nicht anwesend war. Manchmal nahm der Lkw-Fahrer die Kinder in den Ferien auch auf Transportfahrten mit und missbrauchte sie dann unterwegs.

Täter bittet um Entschuldigung

Der Angeklagte, der nach eigener Aussage als Heranwachsender selbst missbraucht wurde, ließ am zweiten Prozesstag eine Einlassung verlesen. Darin erklärte er, dass er die Taten bereue und um Entschuldigung bitte.

Bei den Plädoyers forderte die Staatsanwaltschaft für die Serien an Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die Tochter als Nebenklägerin schloss sich dem an. Die Verteidigerin hielt eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für angemessen. Der Angeklagte kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.

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